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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2506; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4386; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13003; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17627; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17421; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17809; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15611; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6141; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15486; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20582; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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DDR-Flüchtling


Die deutsche Teilung bedingte von Anfang an unterschiedliche Lebensverhältnisse in den beiden deutschen Staaten.

  • Die Bundesrepublik Deutschland und Westberlin: eine freiheitlich demokratische Grundordnung und Marktwirtschaft
  • Die DDR: eine ideologiegesteuerte Diktatur und staatliche Planwirtschaft

Die Jahre der deutschen Teilung waren gekennzeichnet durch Übersiedlung und Flucht von Deutschen aus der DDR in den Westen. Der Begriff „DDR-Flüchtling" soll hier stellvertretend verwendet werden für alle, die bis zum Mauerfall die DDR dauerhaft verlassen haben, sei es durch

  • Flucht über die „grüne Grenze",
  • Flucht über ein Land des Ostblocks,
  • Ausbürgerung/Abschiebung,
  • Freikauf,
  • Erzwingung der Ausreise durch förmliche Antragstellung,
  • illegale Nichtrückkehr von einer genehmigten Besuchsreise.

Nach DDR-Recht waren diese Deutschen „Staatsbürger der DDR", die mit dem dauerhaften Verlassen der DDR die DDR-Staatsbürgerschaft verloren.

 

Nach bundesdeutschem Recht handelte es sich um deutsche Staatsangehörige, deren DDR-Staatsbürgerschaft man nicht anerkannte. Sie hatten lediglich aufgrund der deutschen Teilung außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes leben müssen.

 

In den 50-er Jahren hatte man sich bei der Aufnahme dieser Deutschen vom „Entschädigungsprinzip" leiten lassen, später aber (bis zuletzt) galt das so genannte „Eingliederungsprinzip".

Die Grundlagen der rechtsstaatlich geordneten „Eingliederung" sind im „Wegweiser für Übersiedler aus der DDR", herausgegeben vom Bundesminister des Innern, beschrieben.

 

Dem Eingliederungsprinzip liegt der Gedanke zugrunde, dass es sich bei den DDR-Deutschen um deutsche Staatsangehörige handelt. Was die Resultate ihres DDR-Erwerbslebens (Renten, Rentenanwartschaften) anbetrifft, gilt der Grundsatz:

"Übersiedler werden in der gesetzlichen Rentenversicherung so behandelt, als ob sie ihr gesamtes Arbeitsleben in der Bundsrepublik Deutschland zurückgelegt hätten." (Wegweiser ...).

Die rechtsstaatlichen Grundlagen für die Einbettung der Rentenanwartschaften der in der Bundesrepublik einzugliedernden DDR-Deutschen in die deutsche Rechtsordnung sind im Fremdrentenrecht geregelt. Mit dem Akt der Eingliederung ist diese Einbettung abgeschlossen. Sie wurde durch einen förmlichen Bescheid der Rentenversicherung besiegelt.

 

Die Anwendung des Fremdrentengesetzes ist keine Privilegierung. Sie ist eine unmittelbare Folgerung aus dem Grundgesetz, denn es handelt sich bei den Übersiedlern aus der DDR um deutsche Staatsangehörige, die sich von den bundesdeutschen Staatsangehörigen nur dadurch unterscheiden, dass sie ihr Arbeitsleben aufgrund der deutschen Teilung und unverschuldet außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben abwickeln müssen.

 

 

 

 

 

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