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Aus Presse und Medien
2024/2 der stacheldraht
"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 4390; Letzter Download am: 03.12.2024)
2023-08-17 Hünfelder Zeitung
"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 6233; Letzter Download am: 03.12.2024)
2021/2 der stacheldraht
"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14806; Letzter Download am: 03.12.2024)
2020/3 der stacheldraht
"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 19483; Letzter Download am: 03.12.2024)
2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 19226; Letzter Download am: 03.12.2024)
Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'
2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19666; Letzter Download am: 03.12.2024)
ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17473; Letzter Download am: 03.12.2024)
2017/7 der stacheldraht
Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7884; Letzter Download am: 03.12.2024)
21. März 2017 MDR Umschau
"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"
2017/01 der stacheldraht
"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17231; Letzter Download am: 03.12.2024)
18. Januar 2017
ARD Plusminus
Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 23185; Letzter Download am: 03.12.2024)
Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
oder hier in JournalistenWatch.com
Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.
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Obrigkeitliche „Sprachregelungen"
Seitens der Ministerialbürokratie und aller Politiker, die sich dort Auskunft holen, werden immer wieder - mehr oder weniger gleichlautende - Textbausteine verwendet, mit denen man die Ausgliederung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge zu rechtfertigen bemüht ist.
Der als „FUP 1" an den Anfang gestellte Satz umreißt eine Behauptung, die durchaus den Charakter einer Doktrin hat:
„Übersiedler aus der DDR, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, erhalten Rentenentgeltpunkte entsprechend den Vorschriften des RÜG."
An diese zentrale Sprachregelung schließen sich weitere Sprachregelungen an, die allesamt den Eindruck erwecken sollen, es handele sich bei der Ausgliederung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge um einen rechtsstaatlich legitimierten Akt.
Diese im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung entstandenen Sprachregelungen werden überall dort verwendet, wo sich ein Bürger fragestellend, hilfesuchend oder beschwerdeführend an Vertreter der politischen Klasse wendet. Man meint, sich die missliebigen Beschwerdeführer damit vom Halse halten zu können.
Die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Sachargumente werden grundsätzlich ignoriert.
Die Textbausteine werden von Abgeordneten verwendet, wenn sie Eingaben aus dem Wahlvolk beantworten. Vom Petitionsausschuss des Bundestages wurden sie über viele Jahre hin dazu benutzt, Petitionen von Betroffenen abschlägig zu beantworten. Sie sind auch in www.abgeordnetenwatch.de zu finden, wo Abgeordneten entsprechende Fragen gestellt werden, wie auch in Klageabweisungen der Sozialgerichte.
Sie haben fast durchweg denselben Wortlaut, gleichgültig wer der Verwender ist.
Zum besseren Verständnis des Gesamtzusammenhanges haben sich die Betreiber der website dazu entschlossen, die vom Sozialministerium verwalteten Textbausteine in einer Liste zusammenzufassen und entsprechend zu kommentieren.
In Verwaltung und Wirtschaft ist es üblich, der Beschreibung von Prozessen ein Kapitel „FAQ" (frequently asked questions) beizugeben. Unter dieser Rubrik werden immer wieder gestellte Fragen beantwortet.
In Anlehnung daran haben wir den Begriff „FUP" (frequently used phrases) geprägt. Unter dieser Rubrik werden immer wieder gebrauchte Sprachregelungen kommentiert.
Beim oberflächlichen Lesen der FUP mag der Eindruck entstehen, dass hier eine zustimmungsfähige Aussage vorliegt. Gerade das ist es, was die Perfidie der Textbausteine ausmacht.
In den Kommentaren weisen wir nach, dass die Textbausteine nur dazu da sind, die tatsächlichen Rechtszusammenhänge zu verschleiern.
Weil die Materie kompliziert ist, gelingt das auch meist. Aber nur bei denen, die nicht bereit sind, sich unvoreingenommen damit zu befassen.
Die Standard-Floskeln
FUP 1
„Übersiedler aus der DDR, die nach dem 31.12.1936 geboren sind, erhalten Rentenentgeltpunkte entsprechend den Vorschriften des RÜG."
FUP 2
„Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 01.07.1990 mußten auch neue rentenrechtliche Lösungen für Übersiedler aus der ehemaligen DDR gefunden werden."
FUP 3
„Kernziel der Überleitung des Rentenrechts nach dem SGB VI auf die neuen Bundesländer war die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts im wiedervereinigten Deutschland."
FUP 4
„Kernziel der Vereinheitlichung des Rentenrechts war, dass grundsätzlich für alle Versicherten bei der Rentenberechnung die versicherten Entgelte zugrunde gelegt werden sollen"
FUP 5
„Wer sich während seiner Wohnsitzzeit in der DDR gegen eine zusätzliche Absicherung in der FZR entschieden hat, musste sich der mit dieser Entscheidung verbundenen Konsequenzen bewusst sein"
FUP 6
„Die mit dem RÜG eingeführten Regelungen §§256a, 259a SGB VI sind weder von der Sozialgerichtsbarkeit noch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden"
FUP 7
„Angesichts der tiefgreifenden politischen und rechtlichen Veränderungen in der ehemaligen DDR, die schließlich zur Wiedervereinigung führten, war ein wesentlicher Grund für die Anwendung des FRG auf Übersiedler entfallen."
FUP 8
„Renten nach FRG für DDR-Übersiedler stellen eine Privilegierung dar, die nach der Wiedervereinigung nicht mehr aufrechterhalten werden kann."
FUP 9
„Haben 2 Versicherte, zum Beispiel in Rostock, unter den gleichen Bedingungen gearbeitet und die gleichen Verdienste erzielt und diese Verdienste auch in gleichem Umfang versichert, so sollen diese auch gleich hohe Entgeltpunkte erhalten, unabhängig davon, ob und ggf. wann sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die alten Bundesländer verlegt haben"
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