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"Gemeinsame Beschwerde UOKG, VOS und IEDF" - bisherige Stellungnahmen
1. Die gemeinsame Beschwerde der Union der Opfer der Kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG ), der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS ) und der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge (IEDF ) wurde am 15. März 2018 eingereicht (Link (Größe: 1.78 MB; Downloads bisher: 2466; Letzter Download am: 01.07.2025) ). Sie hat die Nummer Pet. 3-19-11-8222-006233.
2. Eine Antwort von Dr. Natalie Brall aus dem BMAS erfolgte am 30. Januar 2019 (Link).
Link (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)
Die Einreichung einer Petition und eine nachfolgende Stellungnahme aus dem zuständigen Ministerium - das ist die Normalität und in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses so festgelegt.
Jedoch enthielt die Stellungnahme des BMAS eine Vielzahl von Falschbehauptungen und war damit widerspruchsbedürftig.
3. Der von der IEDF beauftragte Rechtsanwalt Stefan von Raumer schrieb am 7. Oktober 2019 an den Petitionsauschuß des Deutschen Bundestages und widersprach den Ausführungen des BMAS (Dr. Natalie Brall ) (Link (Größe: 667 kB; Downloads bisher: 2164; Letzter Download am: 02.07.2025) ). Bestandteil der Antwort waren eine Erklärung des ehemaligen Bundesministers Dr. Norbert Blüm (Link (Größe: 41 kB; Downloads bisher: 945; Letzter Download am: 01.07.2025) ) und eine Ausarbeitung der IEDF (Link (Größe: 269 kB; Downloads bisher: 861; Letzter Download am: 01.07.2025) ). Beide sind als Anlagen beigefügt.
4. Nach Erhalt der Ausführungen von RA von Raumer vom 07.10.2019 hielt es das BMAS für angebracht, eine weitere Stellungnahme zu verfassen.
Diese wurde von Jörg Heidemann, Regierungsdirektor BMAS, am 6. Mai 2020 verfasst (Link (Größe: 301 kB; Downloads bisher: 1467; Letzter Download am: 01.07.2025) ).
Anmerkung: Die in der PDF-Datei vorgenommenen farbigen Markierungen stehen für die IEDF-interne Bearbeitung und Kommentierung.
Jedoch enthielt auch das Papier des Regierungsdirektors Heidemann eine Vielzahl von Falschbehauptungen, so dass eine unserseitige Korrektur unumgänglich war (Link (Größe: 209 kB; Downloads bisher: 1372; Letzter Download am: 01.07.2025) ).
Anmerkung: Diese PDF-Datei umfasst die vom Vorstand der IEDF verfassten Kommentare zu der BMAS-Stellungnahme (J. Heidemann ) vom 6. Mai 2020.
5. Die Antwort der Bundesregierung auf die "Große Anfrage" (Link) (Größe: 286 kB; Downloads bisher: 1501; Letzter Download am: 01.07.2025) war durch den Bundestagspräsideten Wolfgang Schäuble an den Petitionsausschuss übergeben worden. Damit wurde die Antwort der Bundesregierung auf die "Große Anfrage" mit zum Bestandteil des Petitionsverfahrens.
Anmerkung: siehe Pkt. 4. Die farbigen Markierungen in der PDF-Datei der Antwort der Bundesregierung auf die "Große Anfrage" stehen für die IEDF-interne Bearbeitung und Kommentierung.
In folgender PDF-Datei sind die vom Vorstand der IEDF verfassten zugehörigen Kommentare enthalten: (Link) (Größe: 217 kB; Downloads bisher: 1501; Letzter Download am: 01.07.2025)
6. RA Stefan von Raumer hat mit der zusammenfassenden Stellungnahme vom 13. August 2020 (Link (Größe: 226 kB; Downloads bisher: 1630; Letzter Download am: 02.07.2025) ) die regierungsseitigen Behauptungen (Petition plus "Große Anfrage") kommentiert und widerlegt.
Der Petitionsausschuss wird nunmehr die Beschlussempfehlung erarbeiten.
Die Stellungnahme vom 13. August 2020 ist besonders wichtig.
- Sie spiegelt nicht nur unsere zusammenfassende und abschließende Rechtsauffassung für die Bearbeitung der Petition wider.
- Sie repräsentiert auch gleichzeitig unsere Entgegnung auf die Antwort der Bundesregierung zur "Großen Anfrage".
7. Der Vorsitzende der UOKG, Dieter Dombrowski, Mitunterzeichner der Petition Pet. 3-19-11-8222-006233, hat am 25. August 2020 die abschließende Stellungnahme vom 13. August 2020 an alle Fraktionsvorsitzenden des Bundestages geschickt. Hier exemplarisch das Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus (Link (Größe: 67 kB; Downloads bisher: 229; Letzter Download am: 24.06.2025) ).
Damit wird gewährleistet, dass die Abgeordneten, die bei der Debatte zur "Großen Anfrage" für ihre Fraktion ihren Redebeitrag liefern, mit den aktuellen Informationen versorgt sind.
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6 KommentareKommentar zu
Kommentar von _Siegfried Ulrich am 22.09.2020; 14:19:01 Uhr
Nun könnte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die weltweit andere Staaten regelmäßig mit erhobenem Zeigefinger auf Mängel in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit hinweist, endlich im eigenen Wirkungsbereich vorbildlich handeln. Dazu müßte sie lediglich die in der abschließenden Stellungnahme endlich die lückenlose, faktenbasierte Argumentation der ehemaligen Flüchtlinge und Übersiedler als korrekt anerkennen und 30 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland aufhören, im Sinne von Honecker und Genossen zu handeln. Darauf läßt nämlich ihr bisheriges Agieren schließen, mit dem sie vor dem Mauerfall eingegliederte Bürger der Bundesrepublik Deutschland rückwirkend wieder zu DDR-Bürgern gemacht hatte. Durch deren niemals vom Bundestag beschlossene Einbeziehung in das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) werden über 300.000 Bürger für ihren "Verrat" an der DDR bestraft. So viel zum Thema Rechtsstaat....Kommentar zu
Kommentar von hackenberger am 25.09.2020; 11:12:21 Uhr
Unser Verein existiert seit etwa 12 Jahren und hatte sich das Ziel gestellt "mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln an einem Stück Aufarbeitung deutscher Geschichte mitzuwirken."Und es war ganz maßgeblich das "Rentenunrecht" - die Aberkennung von zugesagten Rentenansprüchen nach FRG, die im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten von der Rentenversicherung stillschweigend vollzogen wurde - das im Mittelpunkt unserer Vereinsaktivitäten stand. Das wurde von uns zu Recht nicht nur als eine materielle Einschränkung empfunden, sondern auch als eine Geringschätzung dessen, was jeder einzelne von uns an Mut und Opferbereitschaft aufbringen musste, um sich offen gegen das System in der DDR zu stellen.
Die meisten von uns, die wir uns damals in der IEDF zusammenfanden, hatten schon eigene Initiativen entwickelt, um diesem willkürlichen Eingriff in zugesagte Rentenanwartschaften entgegenzuwirken. Der Verein sollte diese Initiativen bündeln und zusammenführen und ihnen im gemeinsamen Handeln mehr Gewicht verleihen.
Wenn man im Archiv unseres Vereins stöbert, findet man eine Unmenge verschiedener Vorstöße, diesen Rechtsbruch darzustellen und letztendlich zu korrigieren. Dabei fehlte es nicht an Unterstützung durch Presse oder Fernsehen. Auch Politiker jedweder Couleur, auf die Problematik direkt angesprochen, sagten wiederholt Unterstützung zu.
Doch alle Bemühungen scheitern seit Jahren am massiven Widerstand des BMAS.
In diesem langen und schwierigen Prozess nicht zu resignieren und den "ganzen Bettel hinzuwerfen" ist das große Verdienst unseres Vorstandes, insbesondere von Jürgen Holdefleiß und Helfried Dietrich, die mit großem Engagement und ungeheurer Akribie lupenrein dargelegt haben, warum die Flüchtlinge und Übersiedler, die die DDR vor dem Mauerfall verlassen haben, nichts mit den späteren Rentenüberleitungsregeln für die "Bürger des Beitrittsgebietes" zu tun haben.
Die "Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR" ist eine Dokumentation von ungeheurem Wert. Und sie wird unterstützt und mitgetragen von Organisationen mit nicht zu unterschätzendem politischen Gewicht, nämlich der UOKG und der VOS.
Sie liegt als "Petition an den 19. Deutschen Bundestag" beim Petitionsausschuß, der in seiner Funktion das zuständige BMAS um Stellungnahme gebeten hat. Die unsäglichen Antworten von Frau Dr. Brall und Regierungsdirektor Jörg Heidemann kann man hier nachlesen. Sie werden vom Vorstand kommentiert und von RA von Raumer richtig gestellt.
Die abschließende Stellungnahme von Raumers vom 13.08.2020 erwartet vom Petitionsausschuss des Bundestages, die Bundesregierung nun zur Erledigung unserer Angelegenheit aufzufordern.
Damit ist zunächst das menschenmögliche im Rahmen einer faktenbezogenen sachlichen Argumentation getan. Es ist auch in aller Deutlichkeit sichtbar geworden, wie dürftig die Argumentation des BMAS ist, die am deutlichsten in der Aussage gipfelt: "Das war eine politische Entscheidung", die aber nirgends belegt werden kann.
Wie sich die Bundesregierung in unserer Angelegenheit entscheidet wird sich zeigen. Am Rechtsstaat Bundesrepublik sollten wir inzwischen nicht verzweifeln. Sich mit "fremden Mächten" zu verbünden wird nach dieser uns allen bekannten langen Vorgeschichte, nicht zu Ergebnissen führen, die uns ad hoc wieder in gehabte Rechte einsetzen. Die Entscheidung liegt ausschließlich bei der Bundesregierung.
Schon Churchill hatte festgestellt: "Die Demokratie ist die schlechteste der Regierungsformen, ausgenommen alle anderen Regierungsformen." Was bedeutet: keine Regierungsform ist nur gut und verläßlich und völlig frei von Korruption und Fehlern. Aber wenn man das weiß, so ist die Demokratie noch immer die beste aller bisher bekannten Systeme. Und wer wüßte das besser als wir, die wir alle einen Staat hinter uns gelassen haben, der die Demokratie nur im Namen führte.
Dietrich Hackenberger
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Kommentar von mklaus1949 am 28.09.2020; 07:01:45 Uhr
liebe freunde,wie herr dietrich hackenberger stehe auch ich, sowie die allermeisten von uns, hinter der demokratie in diesem land.
allerdings ist die nicht anerkennung des 18.05.1990 (stichtagsregelung) ein herber schlag ins gesicht dieser demokratie. der 18.05.1990 ist und bleibt ein faustpfand 1a und beleg für den rentenbetrug. den begriff betrug, muss eine demokratie ertragen. besser wäre allerdings in aus der welt zu schaffen bevor die 300000 betroffenen rentner verstorben sind.
klaus
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Kommentar von _Christine Meyer am 29.09.2020; 21:28:08 Uhr
Wie kommt es dass ein Diplomingenieur/in Rentenpunkte unter der eines Hilfsarbeiters bekommt?Wer das weiß bekommt gar nix außer einen symbolischen Tritt in den Hintern und der Erkenntnis dass man Gesetze auch nicht überbewerten sollte.
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Kommentar von mklaus1949 am 03.10.2020; 06:53:54 Uhr
liebe freunde,heute zum 30 jahrestag der deutschen einheit stellt sich mir die theoretische frage, was wäre eigentlich passiert wenn nach dem 18.05.90 (stichtag frg-rente) die vier plus zwei gespräche gescheitert wären?
die antwort ist, dass wir, die betroffenen des rentenbetrugs, unsere zugesagte frg-rente auch bekommen würden. deshalb ist die freude über die deutsche einheit für mich getrübt.
klaus
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Kommentar von k.bussler am 03.09.2020; 19:45:07 Uhr
Was für eine Geistesarbeit! Ich verneige mich voller Ehrfurcht vor dem Vorstand und den Rechtsanwälten.