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ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
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2017/7 der stacheldraht
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21. März 2017 MDR Umschau
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2017/01 der stacheldraht
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18. Januar 2017
ARD Plusminus
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Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
oder hier in JournalistenWatch.com
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Antworten auf die Wahlprüfsteine der UOKG und IEDF zur Bundestagswahl 2021
"Antworten" zu den Wahlprüfsteinen
Der Vorstand der IEDF hatte bei der Formulierung der Fragen die Vorgaben der Parteien genauestens befolgt:
Maximal 8 Fragen à maximal 300 Zeichen. Jede Frage hat einen speziellen Bezug.
Die Grünen Antwort Grüne (Größe: 76 kB; Downloads bisher: 834; Letzter Download am: 03.10.2024) und die LINKEN Antwort LINKE (Größe: 53 kB; Downloads bisher: 782; Letzter Download am: 03.10.2024) haben sehr schnell geantwortet. Zu jeder Frage wurde Stellung bezogen.
Die Antwort aus der Union Antwort CDU/CSU (Größe: 54 kB; Downloads bisher: 739; Letzter Download am: 03.10.2024) kam einige Zeit später. Man hat es sich bequem gemacht: Keine der Fragen wurde beantwortet. Stattdessen wurde ein allgemeines Statement abgegeben. Geradezu typisch für die von Merkel geführte CDU: Merkel selbst hat seit 2006 zu dem Thema DDR-Flüchtlinge konsequent geschwiegen und sich damit um belastbare Aussagen gedrückt. Ihre Partei, die CDU, hat sich auch gedrückt. Sie hat die neuralgischen Schmerzpunkte der Fragestellung gemieden.
Die Reaktion der SPD Antwort SPD (Größe: 298 kB; Downloads bisher: 813; Letzter Download am: 03.10.2024) ist ähnlich. Auch hier keine klaren Antworten zu den neuralgischen Punkten. Stattdessen allgemeine Statements. Die Geisteshaltung der regierungsbeteiligten und von der Union dominierten SPD ist unschwer zu erkennen.
Nach mehreren Mahnungen kam auch die Antwort der FDP Antwort FDP (Größe: 72 kB; Downloads bisher: 759; Letzter Download am: 03.10.2024).
Die AfD hat keine Antwort für nötig gehalten. Trotz Mahnung.
Eine Gesamteinschätzung aller "Antworten" mag jeder selbst treffen.
Belastbare Aussagen zum Thema "DDR-Altübersiedler und deren vom Gesetzgeber nicht legitimierte rückwirkende Einbeziehung in die Gesetzgebung zum Beitritt der DDR" gibt es allenfalls bei den Grünen, der FDP und der Linken.
Was seitens CDU/CSU und SPD gekommen ist, ist nichts anderes als Geschwafel.
Anmerkung:
Auch der Dachverband UOKG hatte Wahlprüfsteine formuliert. Eine der Fragen betrifft das Thema "DDR-Altübersiedler ". Geantwortet haben die Grünen, die LINKEN, sowie die Union.
Frage
Was werden Sie unternehmen, um die durch das Rentenüberleitungsgesetz
entstandenen Benachteiligungen für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR in die Bundesrepublik zu beseitigen?
Hier die Antwort von CDU/CSU an UOKG.
Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) aus dem Jahr 1991 gilt seit 1992 für ganz Deutschland ein neues Rentenrecht - das SGB VI. Da das Gebiet der ehemaligen DDR nun zur neuen Bundesrepublik gehörte, wurde für DDR-Zeiten das Fremdrentenrecht abgeschafft. Es gilt übergangsweise für damals rentennahe, vor 1937 geborene DDR-Übersiedler weiter. Es werden nicht mehr fiktive FRG-Entgelte berücksichtigt, sondern die in der DDR versicherten Entgelte. Das gilt für DDR-Übersiedler und -Flüchtlinge ebenso wie für Personen, die in den neuen Bundesländern wohnen. Die niedrigen Verdienste in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern werden mit einem Faktor auf West-Niveau hochgewertet.
Übersiedler bekommen aber nach wie vor den höheren aktuellen Rentenwert (West), Nicht-Übersiedler nur den niedrigeren Rentenwert (Ost).
Die Ankündigung, Rente nach dem Fremdrentengesetz zu zahlen, galt unter den damals herrschenden rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen in Zeiten des geteilten Deutschlands. Durch den Fall der Mauer und die Wiedervereinigung haben sich diese gravierend verändert. Nicht nur DDR-Übersiedler, sondern alle gesetzlich Rentenversicherten waren seit 1992 von Veränderungen bezüglich ihrer Rente betroffen.
Die Erwartung, das geltende Recht werde unverändert in der Zukunft fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt. Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt die Abschaffung des Fremdrentenrechts für DDR-Übersiedler als rechtmäßig
(BSG, 14.12.2011, B 5 R 36/11 R).
Was lehrt uns das? CDU/CSU war und ist konsequent auf Ignoranz und Ablehnung fixiert. Nur Phrasen. In der 18. und 19. Legislaturperiode hat sie die Koalitionspartnerin SPD infiziert und "auf Linie gebracht".
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1 Kommentare
Kommentar zu Antworten auf die Wahlprüfsteine der UOKG und IEDF zur Bundestagswa
Kommentar von _Siegfried Ulrich am 05.10.2021; 18:08:01 Uhr
Der oder die(?) Verfasser(wie auch immer) der CDU/CSU-Antwort bezieht sich in seinem unsäglich ignoranten Geschreibsel auf ein Urteil des Bundessozialgerichts - so, so. Das können wir Flüchtlinge und Übersiedler auch:Bundessozialgericht
Im Namen des Volkes
Urteil
in dem Rechtsstreit
Az: 5 RJ 72/95
Amtlicher Leitsatz:
1. Ein Rentenanspruch aufgrund im Gebiet der DDR zurückgelegter Versicherungszeiten besteht für Rentenbewerber, die die DDR vor dem 19.5.1990 verlassen haben, allein nach den Vorschriften des FRG.
2. Eine Zusatzinvalidenrente, die wegen Verlassens der DDR vor dem 19.5.1990 weggefallen war, lebt nicht wieder auf; ebensowenig sind die entsprechenden Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zu erstatten.
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. März 1997
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. B a l t z e r, die Richter B e n d e r und Dr. F i c h t e
sowie die ehrenamtliche Richterin D i e d r i c h und den ehrenamtlichen Richter B i s w a n g e r
für Recht erkannt.........
In dieser Klage ging es allerdings um die Anerkennung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) des Klägers, welche den Verlust durch Nichtanwendung des FRG gemindert hätte. Hier wurde vom BSG das FRG zur Demütigung des Übersiedlers benutzt, welches Zusatzversicherungen (die auch für Systemnahe angeboten wurden) ausschloß. Das BSG erkennt aber in der DDR bis zu deren Ende Gebliebenen fiktive Anwartschaften (z.B. auf die sog. Intelligenzlerrente) zu und läßt die Deutsche Rentenversicherung an diese Renten zahlen, obwohl diese dafür keine Beiträge gezahlt hatten. Die Nichtzahlung von Beiträgen war aber für das BSG einer der wesentlichen Ablehnungsgründe für Klagen von Flüchtlingen und Übersiedlern um Anwendung des FRG. In der DDR 2.0 darf das Recht offenkundig beliebig gebogen werden, das BSG handelt bei Anliegen von Flüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR mit politischer Duldung somit nach dem Grundsatz "SEMPER CONTRA QUERENTIS". Honecker, Mielke und Genossen wären hoch zufrieden....
Ergänzung vom IEDF-Vorstand:
Der anonyme Verfasser der CDU/CSU-Antwort hat das immer wieder gern zitierte BSG-NICHT-Urteil Az B 5 R 36/11 R vom 14.12.2011 wohl selbst nicht gelesen.
Gleich auf der ersten Seite steht: "Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. März 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen."
Der Autor sollte auch im Beschluß BSG Az 13 BJ 191/95 vom 04.07.1996 den 2. und 3. Orientierungssatz lesen.
Weiter in der Begründung zum Beschluß BSG Az 4 RA 56/95 vom 29.07.1997 unter den Punkten 1b, 2a und 2b warum der 18. Mai 1990 eine Zäsur zwischen FRG und RÜG ist.
Warum werden diese beiden Urteile immer wieder verschwiegen?