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Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Eingangangsbestätigung (Größe: 3.05 MB; Downloads bisher: 1512; Letzter Download am: 03.10.2024) beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.
Inhalt der Gemeinsamen Petition (Größe: 1.78 MB; Downloads bisher: 2006; Letzter Download am: 03.10.2024)
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12 KommentareKommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von p.hünich am 25.07.2018; 16:49:50 Uhr
Ich möchte den damals zuständigen Sozialminister Norbert Blüm zitieren:"Niemand hat seine Fremdrentenansprüche verloren. Die Ansprüche blieben erhalten....
Noch ein Zitat des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. D. Merten. Die ist zu finden in "Neue Justiz", Heft 4/2017:
"Insbesondere war für frühere Übersiedler aus der DDR die Antastung der durch das FRG getroffenen Regelungen nicht beabsichtigt. Das ergibt sich aus Art. 20 Abs. 7 des Staatsvertrages, wonach lediglich Personen, die nach dem 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die BRD verlegen, von dem Rentenversicherungsträger der DDR die Rente erhalten...."
Dem ist wohl nichts entgegenzusetzen. Eine Neubewertung der DDR-Arbeitsjahre nach FRG ist somit überfällig.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von p.hünich am 25.07.2018; 16:51:03 Uhr
Ich möchte den damals zuständigen Sozialminister Norbert Blüm zitieren:"Niemand hat seine Fremdrentenansprüche verloren. Die Ansprüche blieben erhalten....
Noch ein Zitat des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. D. Merten. Die ist zu finden in ?Neue Justiz?, Heft 4/2017:
"Insbesondere war für frühere Übersiedler aus der DDR die Antastung der durch das FRG getroffenen Regelungen nicht beabsichtigt. Das ergibt sich aus Art. 20 Abs. 7 des Staatsvertrages, wonach lediglich Personen, die nach dem 18.5.1990 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die BRD verlegen, von dem Rentenversicherungsträger der DDR die Rente erhalten...."
Dem ist wohl nichts entgegenzusetzen. Eine Neubewertung der DDR-Arbeitsjahre nach FRG ist somit überfällig.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _mklaus am 22.08.2018; 16:31:10 Uhr
Hallo Zusammen,die Dinge liegen eindeutig zu unseren Gunsten auf dem Tisch, dass belegen alle geschlossenen Verträge im Zuge der deutschen Wiedervereinigung.
Und doch wird gelogen und betrogen. Ist das ein Wunder in einem Land in dem es Bananen an jeder Ecke gibt? Ob das mit den Bananen zweideutig ist?
Aber sicher doch.............
Herzlichst Euer Klaus
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Gerald Gruszinsky am 19.09.2018; 19:52:20 Uhr
Hallo zusammenDa es sich alle Wahrscheinlichkeit nach niemals etwas zu unseren Gunsten ändern wird, sollten alle Betroffenen bei allen anstehenden Wahlen eine andere Partei wählen.
Von den bisherigen Parteien sind wir doch bisher nur hingehalten und verraten worden. Wir alle zusammen sind ein beträchtliches Wählerpotential.
Das sollten wir den alten Parteien doch mal spüren lassen.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von mklaus1949 am 06.10.2018; 07:24:20 Uhr
Liebe Freunde,wir müssen lernen zu begreifen, dass wir zu den Verlierern der Wiedervereinigung gehören. Das ist so und das wird auch so bleiben.
Recht haben ist das Eine, Recht bekommen eben das Andere.
Das schmerzt und zeigt uns unseren Kindern und Enkeln, dass wir in einem Land leben dem nicht zu trauen ist.
Denn der Grundsatz " Treu und Glaube " scheint der Politik unbekannt oder egal zu sein.
Euer Klaus
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von mklaus1949 am 06.10.2018; 15:30:01 Uhr
Inhalt liebe freunde,nachdem wir durch alle instanzen gegangen sind muss uns klar werden, dass sich an unserer situation nichts mehr ändern wird. recht haben ist nicht gleich recht bekommen. das höchste deutsche gericht hätte ein urteil sprechen müssen. hätte, hat aber nicht. Die vielgepriesene unabhägigkeit kann ich nicht erkennen.
wäre der ausgewiesene "verfahrensfehler" nicht aufgetaucht hätte man etwas anderes erfunden um nicht urteilen zu müssen. denn eine krähe hackt der anderen kein auge aus(Krähengesetz).
es werden alle peditionen nichts nützen, wenn den regierenden der grundsatz "treu und glaube" unbekannt oder abhanden gekommen ist.
ob unser freund Gerald Gruszinsky in seinem vorkommentar recht hat will ich nicht beurteilen aber eins ist mir klar gleich welche partei man auch wählt, vor der wahl versprochen danach gebrochen.
meine absicht ist es nicht miese stimmung zu machen.
was ich sagen will ist, dass ich mich nicht weiter der illusion hingeben werde einestages doch noch rente nach frg zu bekommen.
herzlichst klaus
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Margyt am 08.02.2019; 10:02:22 Uhr
Die Stichtagsregelung 30.06.1990 war eine grosse Unverschaemtheitder alten Seilschaften. Jetzt koenntet Ihr doch endlich dem klÃ?Æ?Ã?â??Ã?â? ââ?¬â?¢Ã?Æ?ââ?¬ Ã?¢ââ??¬ââ??¢Ã?Æ?Ã?â??Ã?¢ââ??¬Ã? Ã?Æ?Ã?¢Ã?¢ââ?¬?Ã?¬Ã?¢ââ?¬?Ã?¢Ã?Æ?Ã?â??Ã?â? ââ?¬â?¢Ã?Æ?Ã?¢Ã?¢ââ?¬?Ã?¬Ã?â?¦Ã?¡Ã?Æ?Ã?â??Ã?¢ââ??¬Ã?¡Ã?Æ?ââ?¬?Ã?â??Ã?¤glichen Rest der "Verraeter" die ihnen zustaendige Rente zahlen. Es werden durch "natuerlichen Abgang" immer weniger. Ich bin auch bald dran. Allerdings muesstet ihr dann zugeben, dass der Rentenbetrug fuer DDR Fluechtlinge ein Racheakt war. Und D A S wird niemals geschehen.
Kommentar des Moderators:
Dies war wohl nichts!
Deshalb bitte nochmals schreiben.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Margyt am 07.08.2019; 10:04:46 Uhr
SCHWEIGEN BIS ALLE DDR FLÜCHTLINGE GESTORBEN SIND.HAUPTSACHE DIE STASILEUTE SIND ZUFRIEDEN.
ES STINKT ZUM HIMMEL
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Matthias am 22.09.2019; 21:01:13 Uhr
Was wird nunGeht es mal weiter
Die Stasileute werden immer fetter
Wo bleibt die Gerechtigkeit
30 Jahre Mauerfall und der Staat schmückt sich damit
Die Menschen haben das geschafft und nicht die da oben
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Hans-Dieter Pilz, 09496 Marienberg am 29.07.2020; 12:54:29 Uhr
Ungerechtigkeit durch Beibehaltung FRG ??Ich war in der DDR Technischer Leiter eines Großbetriebes.
1995 gründete und betrieb ich einen Betrieb mit acht festangestellten MA. Dieser Betrieb existiert noch heute.
Ich konnte die damit verbundenen Probleme nur durchhalten, weil ich wußte, meine Rente ist gesichert.
Ich erhalte 950? Rente abzüglich 200? KV.
Danke Deutschland.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _Hans-Dieter Pilz, 09496 Marienberg am 29.07.2020; 13:16:40 Uhr
Ich war vor meiner Ausreise Technischer Leiter eines Großbetriebes in der DDR.Nach Ende der alten Bundesrepublik habe ich mich auf deren Zusage verlassen und mich in den Aufbau eines Betriebes in Sachsen gestürzt.
Seit 1995 existiert dieser Betrieb, der acht festangestellten MA Arbeit und Brot gibt.
Mit dem Beginn meiner Rente glaubte ich noch an ein Versehen. Ich bekomme 950? Rente abzügl. 200? KV.
Das ist die neue Ungerechtigkeit, für die ich mich bedanke bei Regierung und Kanzlerin.
Kommentar zu Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen im Rentenrecht
Kommentar von _H. Hoyer am 19.04.2018; 10:24:49 Uhr
Falls dem Bundesverfassungsgericht der Inhalt der obigen Petition (Beschwerde) bekannt war, dürfte nun jedem klar sein warum die Beschwerde nicht zu Verhandlung angenommen wurde.Man hätte dann auf die Argumente eingehen und von allen am Betrug Beteiligten Antworten einfordern müssen!
Wir müssen nun darauf bestehen, daß nicht wieder der Dieb (das BMA o. BMAS) mit der Aufklärung des Diebstahls beauftragt wird.
H. Hoyer