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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien
2024/2 der stacheldraht
"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 4390; Letzter Download am: 03.12.2024)
2023-08-17 Hünfelder Zeitung
"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 6232; Letzter Download am: 02.12.2024)
2021/2 der stacheldraht
"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14805; Letzter Download am: 03.12.2024)
2020/3 der stacheldraht
"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 19483; Letzter Download am: 03.12.2024)
2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 19225; Letzter Download am: 03.12.2024)
Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'
2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19662; Letzter Download am: 02.12.2024)
ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17470; Letzter Download am: 03.12.2024)
2017/7 der stacheldraht
Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7882; Letzter Download am: 02.12.2024)
21. März 2017 MDR Umschau
"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"
2017/01 der stacheldraht
"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17229; Letzter Download am: 03.12.2024)
18. Januar 2017
ARD Plusminus
Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 23184; Letzter Download am: 03.12.2024)
Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
oder hier in JournalistenWatch.com
Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.
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Aufruf Spende Bundesverfassungsgericht
Üblich ist es durch Sozialgerichte eine Revision bei einem Landessozialgericht zuzulassen und die Landessozialgerichte verhängten dann ein Revisionsverbot. Es gab bis jetzt erstmals einen exemplarischen Fall, in dem es gelungen war, das Revisionsverbot zu überwinden und das Verfahren beim BSG anhängig zu machen. Der Kläger ist Gundhardt Lässig aus Herbstein; er wurde in dem über 6 Jahre andauernden Verfahren von dem prominenten Anwalt Prof. Hermann Plagemann, Frankfurt a.M., vertreten. Das Ergebnis auch hier: Klageabweisung.
Im Terminbericht zur BSG-Verhandlung am 14. Dezember 2011 findet sich dieser Text: "Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass in Fällen der vorliegenden Art Versicherungszeiten nach dem FRG als Teil der rentenrechtlichen Gesamtposition ausnahmsweise unter dem Schutz von Art 14 Abs 1 GG stehen könnten, läge hierin eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung iS von Art 14 Abs 1 S 2 GG. Bedingt durch den Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs unterliegen rentenrechtliche Anwartschaften von vorne herein der Möglichkeit der Änderung in gewissen Grenzen. Der Gesetzgeber durfte den Untergang der DDR und den Beitritt der neuen Länder zum Anlass für eine Neuregelung des einschlägigen Kriegsfolgenrechts nehmen und auch Personen wie den Kläger hinsichtlich ihrer Beitrittsgebietszeiten den allgemeinen Bewertungs-vorschriften unterwerfen."
Eine kleine Gruppe Versicherter rettet das bundesdeutsche Rentensystem? 316.613 Versicherte, wobei nicht einmal feststeht ob in Saldo ein Plus- oder Minusbetrag entsteht?
Und nun – endlich – besteht die Möglichkeit, dies vom BVerfG klären zu lassen. Gundhardt Lässig ist zwar formal als Einzelkläger der Träger des Verfahrens, aber wir sehen dieses Verfahren als Pilotverfahren an, das mit einer Grundsatzentscheidung alle einschlägigen Fälle regeln wird. Für die Verfassungsbeschwerde ist es uns gelungen, einen renommier-ten Verfassungsrechtler Deutschlands zu gewinnen.
Die IEDF e.V. steht voll hinter dem Kläger, und wir haben in unserer Mitgliederversammlung am 23.03.2012 beschlossen, die Kosten des Verfahrens als Verein zu tragen. Die Höhe des Anwaltshonorars beläuft sich auf einen höheren fünfstelligen Betrag, zuzügl. Nebenkosten.
Da die Kosten des Verfahrens von keiner Rechtsschutzversicherung getragen werden, sind die Mitglieder des Vereins bereit, einen nennenswerten Anteil der Kosten tragen. Die meis-ten von uns sind inzwischen Rentner. Wir müssen gestehen, dass wir auf Unterstützung von außen angewiesen sind.
In diesem Sinne erlauben wir uns, uns mit der Bitte an Sie zu wenden, uns bei der Finanzie-rung dieses Vorhabens zu unterstützen.
Unsere Kontoverbindung
Empfänger: IG ehem. DDR-Flüchtlinge
Konto: 043 77 49
BLZ: 670 700 24 Deutsche Bank Mannheim
IBAN: DE50 67070024 0043 7749 00
BIC: DEUTDEDBMAN
Zweck: Spende BVerfG
Bitte lassen Sie uns bei Ihrer Spende wissen wer sie sind, damit wir uns bei Ihnen bedanken können. Vermerken Sie auch, wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen. Bei Vorhandensein einer Email-Adresse senden Sie diesbezüglich eine Mitteilung an:
spende-bverfg@iedf.de
Der Vorstand der IEDF
Ein Zwischenbericht zum Stand der Verfassungsbeschwerde ist im Menüpunkt „Aktuelle Diskussionen“ einsehbar.
Wir haben es fast geschafft. Für den ersten Schritt zum Bundesverfassungsgericht fehlen noch wenige Euro, die aber aus dem "Vereinsvermögen vorgeschossen" wurden. Eine Kostenübernahme ist gemäß unserer Vereinssatzung nicht gestattet. Es besteht aber nicht die Absicht "Geld einzusammeln". Ist die Kostenübernahme abgelöst, wird der Spendenaufruf entfernt werden.
Wir bedanken uns herzlich bei denen, die unsere Verfassungsbeschwerde mit einer Spende unterstützen:
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