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Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'
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ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 29827; Letzter Download am: 20.10.2026)
2017/7 der stacheldraht
Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 20602; Letzter Download am: 20.10.2026)
21. März 2017 MDR Umschau
"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"
2017/01 der stacheldraht
"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 30264; Letzter Download am: 20.10.2026)
18. Januar 2017
ARD Plusminus
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Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
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Beschluß zur Beschwerde Pet 3-19-11-8222
Nach über acht Jahre Reifezeit wurde am 9. Juli 2026 konkret dem Bundesministerium der Beschluß des Petitionsausschuß der Bundesregierung, konkret dem Bundeministerium für Arbeit und Soziales, überwiesen.
Mit der Einschränkung: insofern im Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse der Rentenkommission das Anliegen aufgenommen werden kann.
Und wieder wird der Dieb mit der Aufklärung des Diebstahls beauftragt. Wie das endet ist uns schon lange klar.
Deshalb war der Vorgang als Beschwerde eingericht worden. Unser Wunsch war es den gesamten Vorgang vom Bundesministerium der Justiz untersuchen zu lassen.
Und wieder wurde nicht das Gesetz genannt welches zu unserer "Enteignung" geführt hat, sondern wie immer Interpretationen.
Bereits 2012 stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags im Dokument WD 6 3000-030/11 "Die rückwirkende Ablösung des Fremdrentenrechts für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR im Rahmen der Rentenüberleitung" auf Seite 8 fest "Die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält keine Ausführungen, die die Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR betreffenden Regelungen berühren."
Und auf Seite 12 wird unter der Überschrift "Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung" im ersten Absatz über sieben beispielhaften Berechnungen berichtet.
Im zweiten Absatz: "Des weiteren sind Äußerungen zur Ablösung des Fremdrentenrechts für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR in den im Parlamentsarchiv befindlichen Unterlagen nicht enthalten."
. . .
Die Änderungen bezogen sich nicht auf Regelungen, die die Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR betreffen."
Der Prozess der Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft endete mit der Übergabe der Enlassungsurkunde. Zuvor mußte aber eine Verzichtserklärung unterzeichnet werden: " . . . , das er gegenüber juristischen und natürlichen Personen keine Verbindlichkeiten hat".
Nach dem Rentenrecht der DDR (insbesondere der Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten) galt für Personen, welche die DDR dauerhaft verließen, ein radikales Prinzip: Der vollständige Verfall aller Ansprüche. Sobald ein Bürger die DDR dauerhaft verließ, wurden sämtliche Rentenansprüche und Anwartschaften gelöscht. Es spielte im DDR-Recht keine Rolle, ob es sich um eine illegale Flucht oder eine offiziell genehmigte Ausreise handelte.
Frage, wie können nicht mehr existierende DDR-Rentenansprüche umgewandelt werden?
Wo ist der Verwaltungsprozess definiert:
- Aberkennng der bundesdeutschen FRG-Rentenanwartscgaften
- Rückgabe der DDR-Rentenanwartschften
- Umwandlung in bundesdeutsche Rentenanwartscgaften nach dem RÜG
Hier der gesamte Text in einer PDF-Datei: "2026-07-29 Petition_8222 Abschlussbegründung (Größe: 194 kB; Downloads bisher: 8; Letzter Download am: 20.10.2026) ".
Oder die einzelnen Seiten.
Den Seiten 34 bis 45 ist der Inhaltstext im "Hintergrund" beigefügt und kann daher mit cut & paste verwendet werden.
Seite 34 (Größe: 454 kB; Downloads bisher: 59; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 35 (Größe: 612 kB; Downloads bisher: 55; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 36 (Größe: 592 kB; Downloads bisher: 52; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 37 (Größe: 577 kB; Downloads bisher: 50; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 38 (Größe: 590 kB; Downloads bisher: 55; Letzter Download am: 17.10.2026), Seite 39 (Größe: 618 kB; Downloads bisher: 56; Letzter Download am: 19.10.2026), Seite 40 (Größe: 624 kB; Downloads bisher: 54; Letzter Download am: 16.10.2026), Seite 41 (Größe: 645 kB; Downloads bisher: 64; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 42 (Größe: 648 kB; Downloads bisher: 56; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 43 (Größe: 592 kB; Downloads bisher: 57; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 44 (Größe: 599 kB; Downloads bisher: 54; Letzter Download am: 20.10.2026), Seite 45 (Größe: 249 kB; Downloads bisher: 55; Letzter Download am: 20.10.2026)
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1 Kommentare
Kommentar zu Beschluß zur Beschwerde Pet 3-19-11-8222
Kommentar von _Hagen_Hoyer am 11.09.2026; 15:35:16 Uhr
Seite 38Der §17 Absatz 1 FRG wurde gestrichen.
Es ist nachvollziehbar: keine DDR mehr - keine DDR-Flüchtlinge mehr.
Aber dass alle früheren Eingliederungsergebnisse ohne Mitteilung annulliert, kann nicht rechtsstaatlich sein.
Ein anderes Beispiel: Das Eigenheimzulagengesetz.
Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage (max. 8 Jahre) für neue Fälle nicht mehr gewährt. Unberührt davon bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte.
Die Eigenheimzulage wird noch für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn vor dem 1. Januar 2006 der notarielle Kaufvertrag beurkundet oder mit der Herstellung der Wohnung begonnen wurde.
° Wurde die Wohnung vor dem 1. Januar 2004 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 5 % der Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 2.556 € für Neubauten bzw. 2,5 % der Anschaffungskosten der Wohnung, höchstens 1.278 € für Altbauten, in beiden Fällen zuzüglich 767 € für jedes Kind.
° Wurde die Wohnung zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten der Wohnung, höchstens 1.250 €, zuzüglich 800 € für jedes Kind.
Dies ist gelebte Rechtsstaatlichkeit! Frühere Entscheidungen bleiben unangetastet!
Aber vielleicht muss man mir Trottel es besser erklären. Und auch einigen Juristen, die unsere Auffassungen teilen.