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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 4250; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 6077; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14641; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 19313; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 19071; Letzter Download am: 21.11.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19515; Letzter Download am: 21.11.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17320; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7735; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17067; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 22955; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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FUP 5

 

„Wer sich während seiner Wohnsitzzeit in der DDR gegen eine zusätzliche Absicherung in der FZR entschieden hat, musste sich der mit dieser Entscheidung verbundenen Konsequenzen bewusst sein"

 

Dieser Vorwurf mutet logisch irgendwie schlüssig an. Auf einen der ehemaligen DDR-Flüchtlinge gemünzt, ist er allerdings nichts anderes als blanker Zynismus.

Widerspruch ist notwendig.

 

Die „freiwillige Zusatzrentenversicherung" (FZR) war eine typische Konstruktion der DDR-Administration. In einer freiheitlichen, marktwirtschaftlichen Rechtsordnung wäre sie in dieser Form undenkbar.

 

Es wird suggeriert, der Beitritt zur FZR sei eine freiwillige Entscheidung gewesen, nach der man hätte beitreten können oder auch nicht. Und zwar nach den Überlegungen, wie man sie in einer freien Gesellschaft normalerweise treffen würde.

Es werden aber die Verhältnisse in dem ideologiegesteuerten Obrigkeitsstaat DDR und die Begleitumstände außer Acht gelassen, unter denen das FZR-Gesetz daherkam.

 

Für einen selbständig denkenden DDR-Bürger gab es eine Reihe von respektablen Gründen, der FZR nicht beizutreten:

  • Grundsätzliches Misstrauen, was den Bestand der DDR überhaupt anbetrifft
  • Weigerung, der Nötigung nachzugeben, die mit der staatlichen Begleitpropaganda verbunden war
  • Lebensplanung mit dem Ziel, die DDR dauerhaft zu verlassen

Es soll nicht verschwiegen werden, dass es auch Gründe gab, der FZR beizutreten.

 

Ein DDR-Bürger, dem die Flucht oder Ausreise aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gelungen war, durchlief nach seiner Notaufnahme ein rechtsstaatlich geregeltes Eingliederungsverfahren. Ein fester Bestandteil dieses Verfahrens war die Einrichtung eines personengebundenen Rentenkontos bei einem bundesdeutschen Rentenversicherer (z.B. BfA).

 

Die rechtsstaatlichen Regelungen (FRG) sahen vor, ihm entsprechend den Eckdaten seiner Ausbildung, seiner Qualifikation, der Branchenzugehörigkeit während seiner DDR-Berufstätigkeit eine fiktive Erwerbsbiografie zuzuordnen, die sich an den Durchschnittswerten seiner bundesdeutschen Berufskollegen orientierte. Diese sind in dem Tabellenwerk verankert, welches Bestandteil des Fremdrentengesetzes ist.

Ausdrücklich nicht berücksichtigungsfähig waren eventuelle Zugehörigkeiten zu den speziellen Versicherungs- bzw. Versorgungssystemen der DDR.

 

Der diesem Kapitel vorangestellten FUP ist zu widersprechen, weil

  • mit dem Eingliederungsverfahren die Transformation der DDR-Erwerbsbiografie in eine bundesdeutsche Erwerbsbiografie als ein rechtsstaatlicher Akt bereits stattgefunden hat und das Ergebnis verfassungsrechtlich beachtlich ist.
  • eine eventuelle Zugehörigkeit zu einem DDR-Altersversorgungssystem innerhalb des Eingliederungsverfahrens ausdrücklich unbeachtlich war.
  • das RÜG in der Fokussierung auf das Beitrittsgebiet neue Tatbestände geschaffen hat, bei denen  (in einigen Fällen, s. Intelligenzrente) trotz Nichtvorliegens einer Altersabsicherung eine fiktive Zugehörigkeit zu einem Altersversorgungssystem attestiert wird.

 

Die (tadelnde) Behauptung in der Überschrift hätte nur dann Relevanz, wenn die DDR weiterhin existierte und der Rentenantragsteller bei der DDR-Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag stellt.

Im Kontext der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge, die durch bundesdeutsches Recht geregelt ist, ist der o. g. Vorwurf ohne Substanz.

Er ist allenfalls stammtischtauglich.

 

 

 

 

 

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