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Aus Presse und Medien
2024/2 der stacheldraht
"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 3689; Letzter Download am: 03.10.2024)
2023-08-17 Hünfelder Zeitung
"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 5467; Letzter Download am: 03.10.2024)
2021/2 der stacheldraht
"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14098; Letzter Download am: 03.10.2024)
2020/3 der stacheldraht
"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 18766; Letzter Download am: 03.10.2024)
2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 18538; Letzter Download am: 03.10.2024)
Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'
2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 18975; Letzter Download am: 03.10.2024)
ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 16782; Letzter Download am: 03.10.2024)
2017/7 der stacheldraht
Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7232; Letzter Download am: 03.10.2024)
21. März 2017 MDR Umschau
"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"
2017/01 der stacheldraht
"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 16552; Letzter Download am: 03.10.2024)
18. Januar 2017
ARD Plusminus
Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 22233; Letzter Download am: 03.10.2024)
Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
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FUP 3
„Kernziel der Überleitung des Rentenrechts nach dem SGB VI auf die neuen Bundesländer war die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts im wiedervereinigten Deutschland."
Keineswegs!
Das Kernziel ist die Schaffung eines bundesrechtsverträglichen Rentenrechts im Beitrittsgebiet. Das ist ein feiner Unterschied.
Die Überleitung des Rentenrechts auf das Beitrittsgebiet war eine zentrale Forderung aus dem Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. August 1990, den die Regierungen der beiden deutschen Staaten unterzeichnet haben.
Dort heißt es in Art.3
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz ... in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, ... in Kraft, ... .
Mit anderen Worten heißt das: Das Grundgesetz soll auch in der DDR und Ostberlin gelten. Das Ganze heißt von da an: Beitrittsgebiet.
In Art. 8 heißt es
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, ... .
Mit anderen Worten heißt das: Bundesrecht soll im Beitrittsgebiet in Kraft treten.
In Art. 30(5) heißt es
Die Einzelheiten der Überleitung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Rentenversicherung) ... werden in einem Bundesgesetz geregelt.
Mit anderen Worten heißt das: Der Bundestag soll ein Gesetz schaffen, das die Modalitäten der Rentenüberleitung regelt.
Diesen Auftrag hat er nach umfänglichen Debatten und Anhörungen mit der am 25. Juli 1991 erfolgten Verabschiedung des RÜG erfüllt.
Was also ist das Kernziel der Rentenüberleitung?
Die Überleitung bundesdeutscher Gesetze auf das Beitrittsgebiet.
Die Wirkungsrichtung ist eindeutig von West nach Ost. Eine Wirkung in das alte Bundesgebiet hinein war von den Vertragspartnern des Einigungsvertrages nicht vorgesehen.
Das Ergebnis der Überleitung eines Rechtssystems auf ein neues Gebiet, auf dem es bislang nicht galt, hat zwangsläufig eine Einheitlichkeit zur Folge. Dazu braucht es keiner besonderen Forderung nach einem „Kernziel ".
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