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Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'
2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19515; Letzter Download am: 21.11.2024)
ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist
01. November 2018: Jüdische Allgemeine
02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug
Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17320; Letzter Download am: 21.11.2024)
2017/7 der stacheldraht
Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7735; Letzter Download am: 21.11.2024)
21. März 2017 MDR Umschau
"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"
2017/01 der stacheldraht
"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17066; Letzter Download am: 21.11.2024)
18. Januar 2017
ARD Plusminus
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Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Heute, am 7. Dezember 2017, wurden wir über die Nichtannahme der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informiert:
Nichtannahmebeschluß des EGMR (Größe: 90 kB; Downloads bisher: 1187; Letzter Download am: 19.11.2024)
Ein erneuter Spendenaufruf ist leider notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht sich nach fast vier Jahren entschloß nichts zu entscheiden.
"Wozu braucht Deutschland einen EGMR - wenn es ein BVerfG hat?"
"Das Bundesverfassungsgericht als alleiniger Hüter der Menschenrechte - das war ein einmal" diese berechtigte Frage wird unter diesem Link oder dem Artikel (Größe: 662 kB; Downloads bisher: 1052; Letzter Download am: 19.11.2024) gestellt und beantwortet.
Die Beschwerde des Beschwerdeführers Gundhardt Lässig, vertreten durch RA von Raumer, ist fristgerecht per Post/Einschreiben nach Straßburg abgeschickt worden (367 Seiten einschließlich Anlagen).
Sie stützt sich im Wesentlichen auf Verletzung des Eigentumsschutzes sowie des Diskriminierungsverbotes, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind.
Untermauert wird die Beschwerde durch das Zitieren einschlägiger Entscheidungen des EGMR, in denen einzelne Beschwerdeführer gegen zahlreiche Mitgliedsländer der EGMR erfolgreich waren, so gegen Deutschland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Serbien, Island, Polen und andere.
Die IEDF-Ausarbeitung über eine "Angebliche Entlastung der Rentenkasse durch Annullierung der Rentenanwartschaften nach FRG für Altübersiedler" hat er in der Beschwerde verwendet.
Das Hauptaugenmerk von RA von Raumer liegt nach wie vor darauf, das, was auf dem Instanzenweg im Verfahren Lässig vorgetragen worden ist, auf seine Übereinstimmung mit dem Europäischen Menschenrecht zu überprüfen und die erfolgte Rechtsprechung entsprechend zu bemängeln.
"Angebliche Entlastung der Rentenkasse durch Annullierung der Rentenanwartschaften nach FRG für Altübersiedler."
Im BSG-Urteil B5 R 36/11 R wird unter den Randziffern 36 bis 38 ausgeführt, dass die fiktive Bewertung von Beitragszeiten von früheren DDR- Flüchtlingen im Rahmen des Beitritts der neunen Länder ihre Legitimation verloren hätte, ohne zu begründen, warum eine rückwirkende Annullierung des bestehenden Anspruchs geboten sei und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genüge. Die §§ 256a, 259a SGB VI dienten u.a. dazu, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Mit dem Systemwechsel werde die Erwartung einer Aufwandsbegrenzung für die gesetzliche Rentenversicherung verbunden. Der Nachweis, dass mit dem Wechsel vom Eingliederungsprinzip zum Äquivalenzprinzip gegenüber den bereits integrierten früheren DDR-Flüchtlingen ein signifikanter Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung gebracht werde, wurde nicht erbracht.
Die für eine quantitative Bewertung dieser Maßnahme notwendigen Daten lagen aber zum Zeitpunkt des BSG-Urteils bereits vor.
Die Festlegungen der §§ 256a, 259a SGB VI betreffen Geburtsjahrgänge ab 1937. Diese erreichten 2002 die Regelaltersgrenze. Bis dahin wirkte sich die Maßnahme überhaupt nicht auf den Rentenhaushalt aus.
Laut BT-Drs. 16/5571, S. 7 besteht zum 01.06.2007 für einen betroffenen Durchschnittsverdiener durch die in Rede stehende Maßnahme eine Rentenminderung von monatlich 114,65 Euro.
Der betroffene Personenkreis wurde mit der Sondererhebung der DRV vom September 2010 ermittelt. Im Jahr 2007 umfasste er die Geburtsjahrgänge 1937 bis 1942 mit insgesamt 13.302 Personen. Die daraus resultierenden Minderausgaben betrugen demnach 18,3 Mio. Euro.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung betrugen ausweislich BT-Drs. 16/7300, S.73 im Jahr 2006 insgesamt 235.537 Mio. Euro.
Die Minderbelastung des Rentenhaushaltes durch die Annullierung der Anwartschaften laut FRG belief sich also im Jahr 2007 auf 0,008 %.
Auch wenn in den Folgejahren durch Rentenzugänge tendenziell eine Steigerung eintritt, kann dies offensichtlich nicht als Beitrag zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentensystems herangezogen werden.
Wir bedanken uns bei diesen Spendern. Ganz besonders bei denen, die nach dem Bekanntwerden des Nichtannahmebeschluß am 7. Dezember 2017 uns trotzdem eine Spende überwiesen, da das Honorar für den Rechtsanwalt noch nicht erreicht ist. Herr von Raumer unterstützt uns auch bei der neuen Beschwerde wegen der nicht ordnungsgemäßen Bearbeitung unserer Petition:
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3 KommentareKommentar zu Spendenaufruf Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kommentar von _Hans-Joachim Heger am 06.08.2017; 14:45:42 Uhr
Wir, die Rentnerinnen und Rentner, Übersiedler, freigekaufte politisch Häftlinge und Flüchtlinge (alles Freiheitskämpfer gegen eine Diktatur) wurden durch feige Politiker der BRD verkauft, betrogen, verraten.Der Petitionsausschuss des Bundestags hat uns nur hingehalten, die Zeit dafür ist vertane Zeit.
Diese Politikerkaste sitzen in CDU/CSU, SPD und Grüne.
Wir müssen weite kämpfen und damit jeder Regierung in der BRD zeigen ihr werdet uns nicht los, wir werden immer und überall auf den Verrat hinweisen.
RECHT MUSS RECHT BLEIBEN
Zustimmung zum Kommentar.
Deshalb, den Aufruf zur 5. Demonstration am 13. September 2017 lesen und - dies ist wichtig - auch nach Berlin kommen.
"Die Regierung kontrolliert das Parlament."
"Das kennen wir doch bereits aus unserer Vergangenheit!"
Kommentar zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kommentar von _Menschenrechtler am 14.01.2018; 13:27:16 Uhr
Heutzutage kann sich jeder über das Internet schlau machen und merkt, wenn er belogen und betrogen wird. Zum Thema "Rechtsbeugung" kann man im Internet unzählige Zeugenaussagen finden. Rechtsmittel sind wegen Gruppenegoismus der Amtsträger meist unnütz. Sie bringen nur dem Staat und Rechtsanwälten Geld. Man wird z.B. vom Bundesverfassungsgericht (und auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) mit nichtssagenden Floskeln abgespeist. Die Erfolgsquote ist im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237).
Kommentar zu Spendenaufruf Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Kommentar von _Günter Russ, Weissach im Tal am 13.06.2017; 08:21:39 Uhr
Wir, meine Frau und ich haben eine Spende von je 150,- ? beigetragen, obwohl wir der Auffassung sind, dass auch das Europagericht uns keine Lösung in unserem Sinne bring. Dies aus der Erfahrung mit der Sudetendeutschen-Urteil: Ja, die Vertreibung war ein völkerrechtliches Unrecht, aber es bleibt alles so wie es ist. Punkt!? Nicht einmal eine Entschuldigung durch den tschechischen Staat war drin. Wir träumen aber weiter. Die Hoffnung stirbt zuletzt.Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung am Honorar für den RA.
Nach Europarecht ist es, vereinfacht ausgedrückt so, dass ein Mitgliedsstaat verpflichtet ist, jemandem das zuzueignen, was ihm durch nationales Recht zustand, auch wenn ihm dies nicht durch einen Rechtsakt oder ähnliches, in unserem Fall also durch einen Rentenbescheid oder eine andere Urkunde persönlich bescheinigt worden ist. Dieser Anspruch kann auch nicht entzogen werden, wenn er einmal bestand. Hier geht das Europarecht deutlich über das deutsche Recht hinaus, das eine so klare Festlegung nicht trifft. Deshalb, so der Anwalt, sind unsere Aussichten nicht schlecht.