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30 KommentareKorrektur zu: Hab es mir wegen Wegfall FRG es ausrechnen lassen
Kommentar von _Uli am 03.03.2017; 07:56:46 Uhr
...Tippfehler - ich werde meine Rente nicht 2013 sondern 2023 beantragen - Die Anmerkung von IEDF war berechtigt- Danke.Rentenbetrug
Kommentar von _Josef u. Doris Richardt, 36179 Bebra, Am Mühlrain 30 am 23.03.2017; 13:48:12 Uhr
Der Betrug an den vor 1989 ausgereisten ehemaligen DDR-Bürgern endet nicht mit der Rentenberechnung, sondern setzt sich auch bei den Rentenerhöhungen fort.Unsere gesamte Rente, also auch der nach SVA berechnete Teil wird nach den Prozenten der Westrentenerhöhung berechnet. Somit sind wir auch für diesen Teil der Rente, die ja einer Ostrente entspricht, von der schrittweisen Anpassung der Ostrenten ausgenommen, müssen also auch hier wieder Verluste hinnehmen.Wie kann das rechtens sein, Berechnung als Ostrente, aber Rentenerhöhung als Westrente ?Antwort
Es ist rechtens. Denn wenn der normale Rentenwert (umgangssprachlich Rentenwert West) mit dem prozentualen Steigerungswert Ost erhöht würde, bekämen wir eine Erhöhung mehr als jeder Westbürger ohne DDR-Erwerbszeiten.
Beispiel für 2016:
Rentenwert Ost 28,66 EUR mal Steigerung 5,95%, neuer Ost-Wert 30,37 EUR.
Rentenwert 30,45 EUR mal Steigerung 4,25 %, neuer Wert 31,74 EUR.
Bei Anwendung des Steigerungswertes auf den Rentenwert (West) würde sich ein Wert von 32,26 EUR ergeben. Also 0,51 EUR mehr als ein Bundesbürger ohne Ost-Erwerbszeiten.
Geht nicht.
Was wir fordern ist die Rückgabe oder Berechnung unserer Rentenanwartschaften nach den Tabellen 1 bis 16 des FRG in der Fassung bis 30. Juni 1990.
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Kommentar von _H.Simon am 26.04.2017; 14:08:54 Uhr
Wenn aber nur die in der DDR zurück gelegten Zeiten bei der Erhöhung berücksichtigt werden, sieht die Rechnung doch anders aus. Schließlich werden diese Zeiten doch niedriger bewertet, als die der Ur-Bundesbürger.Antwort:
Wer seinen Wohnsitz am 18. Mai 1990 in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) hatte, dessen gesamte Ost-Erwerbszeiten werden mit dem Rentenwert "West" nach §254d bewertet.
Unser Problem sind die Entgeltpunkte für 60 M Sozialabgaben (nach Tabellen des SGB VI hochgerechnet) und weil keine Beiträge zu "Freiwilligen" Rentenzusatzversicherung gezahlt, kommen wir nur auf 0,59 Entgeltpunkte pro Jahr.
Die FZR wurde in einer "Grundsatzentscheidung" zur Pflichtversicherung gemacht.
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Kommentar von _H.Simon am 12.05.2017; 21:00:33 Uhr
Artikel aus der WZ vom 04.05.2017:.............
Höhere Rente für Spätaussiedler - CDU wirbt auf Russisch
Von Ulli Tückmantel
CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet will eine höhere Rente für Spätaussiedler durchsetzen. Die hatte Helmut Kohl 1996 abgeschafft.
CDU-Wahlkampfanzeige in einer russischsprachigen Zeitschrift in Bonn: ?Wählen Sie die CDU. Wir kämpfen für Ihre Rentenansprüche und eine eigenständige Altersvorsorge.?
Düsseldorf/Bonn.
In einer Anzeige, die von der Landespartei in einer russischsprachigen Zeitschrift für Russlanddeutsche in Bonn geschaltet wurde, verspricht CDU-Spitzenkandidat Armin Laschet, sich für höhere Renten der Spätaussiedler einzusetzen ? für die diese nicht in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Dass Laschet in russischer Sprache um die Stimmen deutscher Staatsbürger wirbt, dürfte für Rot-Grün ein gefundenes Fressen sein. Bei allen anderen Immigranten pocht die Union auf das Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für Integration. Die Bevölkerungsgruppe der Russlanddeutschen umfasst in NRW rund 750 000 Menschen.
Armin Laschet auf Russisch: ?Wir kämpfen für Ihre Rente!?
...........
Daraufhin habe ich in meiner Mail die CDU NRW aufgefordert in Zuge der Rentenerhöhung für Aussiedler auch die Rentenkürzung für DDR Flüchtlinge zurück zu nehmen, so dass wir, wie bis 1992, nach dem Fremdrentengesetz bewertet werden.
Hier die Anwort:
Sehr geehrter Herr Simon,
vielen Dank für Ihre Email vom 10. Mai 2017. Gerne nehmen wir zu Ihren Anregungen Stellungen.
Unser Wahlprogramm haben wir in mehreren Regionalkonferenzen mit unseren Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern erarbeitet und auf dem Parteitag in Münster am 1. April 2017 beschlossen. Deshalb, und weil die kommende Landtagswahl bereits am 14. Mai stattfindet, können wir Ihren Vorschlag leider nicht mehr in unser Wahlprogramm aufnehmen. Wir werden das Thema ?Renten von DDR Flüchtlingen? allerdings in die politische Bearbeitung mit aufnehmen und überprüfen, ob und was genau sich in Ihrem Sinne verbessern lässt. Gerne leiten wir Ihr Anliegen auch an die Bundepartei für Erstellung des Bundestagswahlprogramms weiter.
Sehr geehrter Herr Simon, hoffentlich konnte ich Ihnen unsere Position zu Ihrem Vorschlag verständlich machen. Ich versichere Ihnen, dass wir intensiv daran arbeiten, bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 stärkste Partei in Nordrhein-Westfalen zu werden. Unser Bundesland braucht endlich den politischen Wechsel ? gerade in Anbetracht der politiscen Herausforderungen. Nordrhein-Westfalen darf nicht länger Schlusslicht im Bundesländervergleich bleiben. Wir wollen Nordrhein-Westfalen wieder zum Aufsteigerland machen.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf
i.A.
Lukas Miebach
Team Mitglieder- und Bürgerservice
Artikel des Herrn Arnold Vaatz
Kommentar von ulrichdae@web.de am 26.07.2017; 06:43:56 Uhr
Sehr geehrter Herr Vaatz,mit Befremden las ich Ihren Beitrag.
Ich empfand ihn in vielen Zügen als zynisch gegenüber den Opfern des SED-Regimes. Außerdem scheinen Sie Rechtsstaatlichkeit auch aus Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion noch nicht zu verstehen.
Ihre Ausführungen ähneln in der Sprache sehr der des Herrn Karl-Eduard von Schnitzler.
Sie scheinen Ihre Gratwanderung selbst offensichtlich gar nicht zu bemerken.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie etwas weniger polemisch mir einmal antworten würden.
Wenn das Verfassungsgericht den Antrag des Herrn Lässig ablehnte und dies mehr als eine Frage der Politik ansieht, dann frage ich mich, wo bleibt die Politik. Die Petitionsanträge wurden ja ebenfalls alle abgelehnt.
Deutsche aus Polen und der ehemaligen Sowjetunion werden nach dem Fremdrentengesetz eingestuft.
Übersiedler und Flüchtlinge, die in die Schweiz gingen, ebenfalls.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Für Sie scheint es ja gar keine Gründe gegeben zu haben, die DDR zu verlassen.
Sie verhöhnen die Opfer und unterstellen ihnen, sie hätten ihre Eltern in der DDR zurückgelassen und nicht gepflegt.
Das ist polemisch und an den Haaren herbeigezogen.
Sie können das doch gar nicht beurteilen.
Mit freundlichen Gruß
Ulrich Daemen
Verfassungsbeschwerde von Herrn Lässig
Kommentar von _Ingrid Kästner am 31.07.2017; 17:26:18 Uhr
Sehr geehrter "Verein",als betroffene DDR-Altübersiedlerin verfolge ich alle aktuelle Nachrichten zum RÜG und erfuhr auch über die Verfassungsbeschwerde von Herrn Lässig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Grund soll eine unzureichende verfassungsrechtliche Begründung gewesen sein.
Trifft dies zu? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Antwort:
Lesen Sie bitte unter [Aktuelle Dokumente] den Beitrag "Verfassungsbeschwerde 1 BvR 713/13 nicht angenommen". Dort die Beiträge Brief "Prof. Dr. Zuck an Lässig" vom 28. Jan. 2017 und den Aufsatz von Prof. Dr. Dr. D. Merten in der Zeitschrift "Neue Justiz" Heft 2017/04.
Wäre es zu einer Verhandlung gekommen, dann wären wir endlich mal von unabhängigen Richter angehört worden, die nicht vom BMAS abhängig sind (wenn Sie dies nicht glauben, schauen Sie in das des BMAS -Organigramm wo die Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist).
Rentenbetrug
Kommentar von _Matthias Wölker am 09.08.2017; 23:29:01 Uhr
Heute gesehen im ZDF. "Dunja Hayali"Ein Bundestagsabgeordneter der CDU und Vertreter Gruppe der Russland Deutschen gab in der Diskussion zur Kenntnis, dass Momentan Verhandlungen mit Vertretern der Russland Deutschen stattfinden. Es geht um Verbesserung der Rente.
Er gab zu, dass es sich um über 3 Mio. Wähler handelt.
Wir als DDR Flüchtlinge sind zu wenig Wählerstimmen. So wird sich wohl für uns wieder nichts ändern.
Rentenbetrug
Kommentar von _Matthias Wölker am 09.08.2017; 23:32:24 Uhr
Heute gesehen im ZDF. "Dunja Hayali"Ein Bundestagsabgeordneter der CDU und Vertreter Gruppe der Russland Deutschen gab in der Diskussion zur Kenntnis, dass Momentan Verhandlungen mit Vertretern der Russland Deutschen stattfinden. Es geht um Verbesserung der Rente.
Er gab zu, dass es sich um über 3 Mio. Wähler handelt.
Wir als DDR Flüchtlinge sind zu wenig Wählerstimmen. So wird sich wohl für uns wieder nichts ändern.
Kommentar von _Josef u. Doris Richardt
Kommentar von _Eberhard am 19.09.2017; 13:27:15 Uhr
Hallo, bei euch liegt ein kleiner Denkfehler vor: Wenn die erhöhte Steigerung der Rente auf die Westrente wirkte, käme wirklich mehr raus. Es handelt sich ja aber gerade nicht um Westrenten, sondern um Beiträge nach DDR-Rechnung. Und diese wurden für "normale" Rentner eben stärker angehoben als im Westen. Fakt ist also für DDR-Flüchtlinge mit Ausweis C(?):1. Herabstufung Fremdrente->DDR-Rente und
2. Nichtberücksichtigung der erhöhten Steigerung in Ex-DDR.
Antwort:
Nein, es ist kein Denkfehler, es ist so im §254 d Absatz 2 SGB VI festgelegt:
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Zeiten vor dem 19. Mai 1990
1. von Versicherten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18. Mai 1990 oder, falls sie verstorben sind, zuletzt vor dem 19. Mai 1990
a) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten, solange sich der Berechtigte im Inland gewöhnlich aufhält, oder
b) im Ausland hatten und unmittelbar vor Beginn des Auslandsaufenthalts ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten,
2. mit Beiträgen aufgrund einer Beschäftigung bei einem Unternehmen im Beitrittsgebiet, für das Arbeitsentgelte in Deutsche Mark gezahlt worden sind.
Übersetzt heißt dies, wir erhalten für unsere Entgeltpunkte den normalen Wert (einen West-Wert gibt es nicht) und nicht den geringeren Ost-Wert. Wurde gemacht für den Personenkreis, der seinen Wohnsitz in Berlin (West) hatte und bei einer Ost-Firma beschäftigt war, z.B. West-Berliner Reichseisenbahner und "Schleusenwärter". Die hatten ja noch ihre Rentenkonto bei der DDR-Sozialversicherung.
Würde für uns, und nur für uns, der Rentenwert mit dem Steigerungswert Ost erhöht werden, bekämen wir eine Rentenerhöhung höher als jeder Rentner, der ausschließlich im Bundesgebiet wohnte. Es wären für 2016 so etwa 50 Cent mehr.
Unser Problem sind die gestohlenen FRG-Entgeltpunkte!
Antrag bei Landesverwaltungsamt sinnvoll?
Kommentar von Eberhard am 19.09.2017; 13:33:00 Uhr
Hallo, ich habe von der rueckwirkenden kompletten Aberkennung meiner Rentenversicherungszeiten zwischen Antragstellung und Ausreise erst erfahren, nachdem ich mehrfach Bescheide der Pensionsversicherung Oesterreich erhalten habe. Vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Wieder-Anrechnung dieser Jahre erreichen koennte, wenn ich den Verlust meines Arbeitsplatzes als unmittelbare Folge meines Ausreiseantrages nachweisen koenne. Ich habe damals ein Schreiben vom AG bekommen, dass ich einen fachfremden Arbeitsplatz angeboten bekomme ("Sterbezimmer" ohne sinnvolle Aufgabe), was ich angenommen habe, da ich ja mit langer Dauer bis zur Ausreise rechnen musste. Von dort bin ich dann unter fadenscheinigem Grund endgueltig entlassen worden. Ich habe aber keinerlei Stasi-Unterlagen darueber. Hat jemand Erfahrung wegen so eines Falles? Und lohnt sich der Aufwand einer Antragstellung beim obigen Amt? Das waere ja auch nur eine geringfuegige Abmilderung des Unrechts, ich bekaeme die aberkannte Zeit dann nur als DDR-Zeit angerechnet?Beste Gruesse aus Oesterreich
Eberhard
Kommentar
Kommentar von __rainer am 15.10.2017; 17:45:34 Uhr
Nachricht: Sehr verehrte Damen und Herren, ich war schon einmal mit ihnen kurzzeitig im Kontakt, dies dürfte allerdings vor 2...3 Jahre gewesen sein.Ich verfolge die Aktivitaeten mit groesster Bewunderung fuer diese Sache. Ich selbst habe die Ostzone 85 verlassen müssen und bin dann resigniert über den Rentenbescheid ins aussereuropaeische Ausland gegangen - ich lebe in Panama.
Von aussen betrachtet und in Kenntniss vieler Kommentare und berichte der Medien, sehe ich den auch unseren Parteienrechtsstaat am ende. wobei ich das unsrige Problem noch als eines der geringste in unserem Staat ansehe.
Wenn ich das jetzt richtig resuemiere und korrigieren sie mich bitte, wenn ich hier vielleicht falsch liegen sollte, sind wir mit der Verfassungsbeschwerde gescheiter und weitere Rechtswege gibt es wohl nicht.
In diesem Zusammenhang wollte ich im übrigen vor der Wahl eine aussage vom FDP-Frontmann Lindner haben ; das war aber der s.g. schoss in den Ofen.
Auch der Hinweis, das er vielleicht auf etwa 400tausend Stimmen verzichten würde, das verhallte ohne Echo.
Gibt es es denn im Bundestag den überhaupt eine Parteienstimme fuer uns?
Mir scheint es nicht so. Oder berichtigen sie mich bitte!
Vielleicht sollten wir gerade mit unserem nicht unerheblichen Stimmenpotenzial bei Wahlen anders hervortreten.
Ich meine mit öffentlichen und klaren Wahlempfehlungen, wegen der Billigung von Rechtsbeugung, diese und jene Partei nicht zu wählen.
Und wenn man die etwa 200tausend betroffenen mit den Partnern multipliziert, plus vielleicht eine kleineren weiteren Faktor, so könnten durchaus 500tausend stimmen zusammenkommen.
Eines dürfte und müsste uns klar sein, rein rechnerisch sind wir ein Kostenfaktor.
Aber da sind die Bauern z. b., und mit welchem Geschrei und Gezeter setzen diese wenigen ihre s.g. Rechte durch.
Oder wie lauthals ist das Geschrei und Gejammer der s.g. Volksparteien wegen der Stimmverluste an die AFD.
Vielleicht sollte man etwas unorthodoxer öffentlich vorgehen und eines weiß ein jeder von uns freiwillig gibt es von so einem in sich ruhenden Buerokratenstaat nichts.
Dies sind ja nur so einige Gedanken, die mir hier unter der Sonne in den Sinn kamen; aber evt. koennte daraus ein Anstoß zu etwas anderem entstehen.
Ich sehe hier nur sehr viele Parallelen zu unserem Kuenstlerverband und der Währung unserer Interessen gegenüber der Kunst und Kultur und ein rein juristisches Vorgehen ist es immer schwierig und reicht oft nicht aus. Siehe auch die Vertriebenenverbaende und der Vergangenheit....!
Noch ein anderer Punkt, haben sie einmal den versuch gemacht, den Prof. Herbert von Arnim ins Boot zu holen?
Dieser ist ja einer unserer grossen Staatsrechtler und profund und spitz in seiner Feder - seine Buecher sprechen ja fuer sich.
Mit besten Gruessen aus Panama, Rainer Stoltz.
Antwort eines CDU Volksvertreters auf meinen Brief zum Rentenproblem
Kommentar von mwölker am 20.10.2017; 20:55:24 Uhr
Sehr geehrter Herr Wölker,wir haben uns in der Vergangenheit intensiv mit der Sichtweise der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge und die der anderen Betroffenen beschäftigt.
Entgegen der Darstellung von Betroffenen können wir jedoch nicht bestätigen, dass die Einbeziehung der Altübersiedler seinerzeit nicht vom Gesetzgeber gewollt war. Fakt ist, dass der Bundestag die heutige Rechtslage so beschlossen hat. Der damalige Beratungsverlauf brachte die Neufassung des § 15 Abs. 1 Fremdrentengesetzes (FRG) durch Art. 14 Nr. 14 Buchstabe a des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) vom 25.07.1991 und die dort durch Art. 1 Nr. 75 geschaffene Übergangsregelung des § 259 a SGB VI mit sich. Danach unterfielen Personen, die vor dem 19.5.1990 in die alten Bundesländer übersiedelten, nicht mehr dem FRG, wenn ihre Rente nach 1996 begann.
Darüber hinaus wurde der § 259a SGB VI durch Art. 1 Nr. 16 des Rentenüberleitungsergänzungsgesetzes (RÜ-ErgG) vom 24.06.1991 geändert. Die Neufassung des Vertrauensschutzes war bezogen auf Personen, die vor 1937 geboren sind und vor dem 19.5.1990 in den Westen übersiedelten.
Diese Rechtsänderung konnte damaligen Parlamentariern auch nicht völlig unerkannt bleiben, denn die Regelung wurde zweimal in zwei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen, die zweite war bereits im Regierungsentwurf enthalten. Sie wurde auch im Ausschuss thematisiert (vgl. Bericht BT Drs. 12/826). Es ist zwar zuzugeben, dass im Zuge der Rechtseinheit in den Wirren der hektischen Zeit Manches nicht so ganz klar und deutlich wurde, wie es wünschenswert gewesen wäre. Dennoch ist die Rechtslage so geschaffen worden.
In seiner Plenarsitzung am 2. Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag über die maßgebenden Petitionsakten in diesem Zusammenhang abschließend befunden. Die Entscheidung lautet, die Verfahren zu beenden und eine Abhilfe nicht mehr in Aussicht zu stellen. Es ist im Ergebnis nicht angebracht, die damals so beschlossene Rechtslage in Zweifel zu ziehen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir vor einer abschließenden Entscheidung alle Argumente lang und durchaus mit viel Wohlwollen geprüft haben. Wir wissen um die geschichtliche Bedeutung der DDR-Flüchtlinge und Übersiedler. Wir sind uns auch der vielen Schicksale der DDR-Flüchtlinge bewusst und haben größten Respekt vor all denjenigen, die sich dem Unrechtsstaat der DDR entzogen haben. Jedoch ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht dazu geeignet, auf diese Schicksale allumfassend und zur Befriedigung jeglicher Interessen einzugehen.
Denn was wir hierbei nicht ausblenden dürfen, und darum geht es wesentlich, ist, dass die zu einer bestimmten Zeit in einem bestimmten Teil Deutschlands zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten möglichst gleich behandelt werden, um das etwas vereinfacht zu formulieren. Eine Wahlfreiheit je nachdem, ob das geltende Recht oder das FRG günstiger ist, lehnen wir ab. Damit geht es darum, wie die Zeiten zu bewerten sind, die jemand zum Beispiel von 1982-1987 in Gera zurückgelegt hat. Das einheitlich zu regeln war seinerzeit das Anliegen der Rentenüberleitung mit dem Ziel eines einheitlichen Rentenrechts in ganz Deutschland. Von dieser Vorstellung haben Übersiedler auch profitiert, in dem ihre Anwartschaften zudem gleichwohl mit dem Rentenwert West berechnet wurden und Frauen sich mit den Kindererziehungszeiten besserstellen. Soweit sich Schlechterstellungen ergaben, gab es Vertrauensschutzregelungen und Übergangsfristen. Auch in Westdeutschland und für andere Gruppen gab es nicht immer nur positive Änderungen, sondern auch Einschnitte und Nachteile. So wurde auch das FRG im Leistungsniveau beschnitten, die Bewertung von Schulzeiten verschlechtert, Witwenrenten gekürzt, Renteneintrittsalter erhöht etc.
Wir wissen auch um die Ungerechtigkeiten, die Betroffene zu Recht im Hinblick auf andere Erwerbsbiografien kritisieren. Die von Ihnen dazu wiederholt geforderte Regelung wäre aus unserer Sicht verfassungswidrig, da hierdurch bei DDR-Übersiedlern die Nachteile einer fehlenden FZR-Zahlung ausgeglichen würden, bei (anderen) SED-Verfolgten aber nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden wegen der dann quasi dauerhaften Schlechterstellung von Frauen. Gerechtigkeitslücken im Vergleich zu den in der DDR-Gebliebenen und deutschen (Spät-)Aussiedlern würden eröffnet, Nachweisschwierigkeiten bei Bürgern und ein überaus hoher Verwaltungsaufwand bei der Rentenversicherung wären damit ebenfalls verbunden.
Eine Rechtsänderung, die die Forderungen der Betroffenen umsetzt und gleichzeitig verfassungsgemäß wäre, ist nicht ersichtlich. Zudem würden bei Umsetzung der Forderungen wiederum neue Verwerfungen und Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Personengruppen entstehen.
In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidungen bestätigt wurde: Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Abschaffung des FRG für DDR-Übersiedler als rechtmäßig bestätigt und insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken nicht gesehen (14. Dezember 2011, B 5 R 36/11 R). Gegen das Urteil ist Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, das Bundesverfassungsgericht hat sie jedoch nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 713/13). Das Bundesverfassungsgericht führt dabei drei wesentliche Gründe an: (1) Die durch das Fremdrentengesetz begründeten Rentenanwartschaften unterliegen nicht dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs.1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden und für die die Betroffenen keine äquivalenten Beiträge eingezahlt haben. (2) Eine möglicherweise unzulässige unechte Rückwirkung wegen der Änderung der Bewertung der in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten wurden vom Beschwerdeführer nicht substantiiert und schlüssig dargelegt und (3) ergibt sich ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend.
Nach alledem ist das geltende Recht verfassungsgemäß und eben nicht rechtswidrig, wie es manche Betroffene sehen. Das Erfüllen ihrer Forderungen würde für uns dagegen die Abkehr von Grundentscheidungen der Rentenüberleitung bedeuten. Zudem wäre die geforderte Regelung mit den Grundsätzen des lohn- und beitragsbezogenen Rentenrechts nicht vereinbar. Hier sind Insellösungen allein für bestimmte Gruppen zu vermeiden. Mit der Erfüllung der Forderung nur für einzelne Personengruppen lässt sich eine Befriedung nicht erreichen, da dies von den nicht erfassten Personenkreisen mit gleichgerichteten Forderungen als ungerecht empfunden würde. Bei Umsetzung der Forderung würden neue Verwerfungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Versicherten mit vergleichbaren Lebenssachverhalten in den alten und neuen Ländern entstehen. Aus der Erfüllung der Einzelforderung für eine ausgewählte Personengruppe würden sich zusätzlich zu den bisherigen Ablehnungsgründen der anderen Forderungen neue Rechtsfertigungszwänge ergeben. Damit gäbe es neue Rechtsunsicherheiten. Die Erfüllung aller Forderungen hätte insgesamt erhebliche finanzielle Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund können wir den Forderungen nicht entsprechen.
Ich weiß, dass dies aus Sicht all derjenigen, die seit vielen Jahren um die Renten nach Fremdrentenrecht gekämpft haben, nicht befriedigend ist. Aus Sicht anderer Gruppen ist es gerecht. Es ist für uns nachvollziehbar, dass Betroffene diese Entscheidung nur schwerlich akzeptieren können. Mit diesem abschließenden Schreiben bieten wir Ihnen keine Abhilfe, aber eine ehrliche Darstellung unserer Haltung dazu an.
Der Fahrplan für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente wird mit dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode getroffen. Es ist unser Ziel eine Rentenkommission einzusetzen, die bis Ende 2019 Vorschläge für eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente nach 2030 erarbeiten soll. Ob das Anliegen der Betroffenen in diesem Zusammenhang aber eine Rolle spielen wird, ist nach den obigen Ausführungen zwar nicht ausgeschlossen, aber doch sehr fraglich. Der Verlauf der weiteren Beratungen bleibt abzuwarten.
Herzliche Grüße
Dr. Christoph Ploß
Kreisvorsitzender der CDU Hamburg-Nord
Stv. Landesvorsitzender der CDU Hamburg
CDU Hamburg-Nord
Leinpfad 74
22299 Hamburg
Tel.: 040 - 46 85 48 95
Fax: 040 - 46 85 47 14
www.cduhamburgnord.de
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Es gibt drei Möglichkeiten zu diesem schönen Antwortschreiben. Entweder sie verstehen es nicht oder sie wollen es nicht verstehen, oder sie verstehen es und wollen nicht.
Dann wundern sie sich, dass sie nicht mehr gewählt werden. Sie hören nicht mehr auf Volkes Stimme.
Sie verleugnen, dass führende Abgeordnete sich für eine Änderung entschieden haben und dieses Unrecht erkannt haben. Sie haben es zugegeben, dass sie nichts von diesen schrecklichen Änderungen im RÜG gewußt haben. Schäuble, Blüm usw. Dieser junge "Volksvertreter" der damals noch ein Schuljunge war, hat sein Wissen diesbezüglich von den falschen Leuten.
Er versteht nicht, dass mit einer Stichtagsregelung, Beispiel Einigungsvertrag oder Grenzöffnung das Problem geklärt wäre. Nicht dieser Vertrauensschutz für Betroffene die bis zum Einigungsvertrag in Rente gehen.
Vertrauensschutz für diejenigen die vor der Grenzöffnung die DDR verlassen haben und vor Grenzöffnung Bürger der BRD waren. Das entspricht einen demokratischen Rechtsstaat und nicht anders.
Vielleicht kann ihn der Vorstand nochmal aufklären worum es uns eigentlich geht.
Ich habe gestern auch nochmal Herr Jürgen Trittin angeschrieben und ihn auf die damalige Petition von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hingewiesen. Ich möchte eine Antwort hierzu wie seine Meinung jetzt vor den Koalitionverhandlungen zu diesen Thema ist. Nur so kann ich sehen wer zu seinem Wort steht.
Mit besten Grüßen M.Wölker
Rücknahme des Widerspruchs zum Rentenbescheid
Kommentar von Wolf49 am 29.01.2018; 14:29:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,auch ich bin ein Betroffener dieses Rentenbetrugs.
Ich habe, als ich meinen Rentenbescheid (Oktober 2015) erhielt, umgehend Widerspruch eingelegt, und dieser wurde von der DRV Bund auch akzeptiert.
Nun erhielt ich (mit Vordruck) die Aufforderung, diesen Widerspruch zurück zu nehmen. Begründet wird dies mit der Entscheidung des BVerfG v. 13.12.2016, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Falls ich mich selbst nicht äußere, soll der Vorgang der Widerspruchsstelle der DRV Bund zur "Entscheidung nach Aktenlage" vorgelegt werden.
Weiter wird ausgeführt: "Diese Entscheidung der Widerspruchsstelle der DRV Bund erfüllt dann die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Klageverfahrens vor dem für Sie zuständigen Sozialgericht."
Meine Frage wären nun, wie man mit diesem Schreiben umgehen soll.
Nachdem auch der Europäische Gerichtshof nicht gewillt ist, aktiv zu werden, sieht sich Deutschland ja im Recht.
Vielen Dank für sachdienliche Antworten
Beste Grüße W. Stübner
Antwort:
Guten Tag Herr Stübner,
das Bundesverfassungsgericht hat sich nach fast 4 Jahren entschlossen nichts zu machen. Es wurde uns das rechtliche Gehör verwehrt, unsere Argumente wurden nicht gewürdigt. So auch nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Daraus aber eine Bestätigung des rechtswidrigen Handelns der Behörde abzuleiten ist für unseren Widerpart dreist, aber sehr bequem.
Es hat sich nichts geändert. Rentenbetrug bleibt weiter Rentenbetrug.
Auch wenn Sie nun einen Widerspruch einlegen, eines sollte Ihnen klar sein: Sie werden niemals gewinnen!
Da Klagen beim Sozialgericht für Sie keine Kosten hervorrufen (es sei, Sie beauftragen einen Anwalt, der auch nichts erreichen kann), sollten Sie aber eine Klage einreichen. Die Klage dient nur zur Sicherung von Ansprüchen, falls sich doch noch etwas ändern sollte.
Argumente und Dokumente finden Sie in unserem Internetauftritt unter:
http://www.flucht-und-ausreise.info/index.php?menuid=60&reporeid=156
Wenn der Petitionsausschuß sich endlich etabliert hat, werden wir eine neue Petition einreichen, weil neue Gesichtspunkte sich nach der Petition aus 2006 ergeben haben.
Wir werden dann einen Aufruf zur Beteiligung veröffentlichen. Wir verlangen angehört zu werden und nicht immer nur unsere Gegner.
IEDF
Kommentar zu Gästebuch (neueste Beiträge zuerst)
Kommentar von mwölker am 29.11.2018; 13:28:54 Uhr
,,Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR"Das Jahr 2018 ist nun bald zu Ende. Wie geht es 2019 weiter?
Gibt es schon was Neues zur eingereichten Beschwerde?
Beste Grüße
M.Wölker
Antwort
Nein, es gibt noch keine weiter enInformationen. Es ist ja alles so schwierig, sagen sie. Auf Anfragen wird genervt nicht konkret geantwortet. Für den Entscheid zur vorangegangenen Petition wurden ja nur 6 (sechs) Jahre benötigt.
Kommentar zu Gästebuch (neueste Beiträge zuerst)
Kommentar von mwölker am 04.03.2019; 16:25:30 Uhr
Rechtstaat Deutschland-Passentzug für Terroristen:"Und nur solchen Terroristen soll der deutsche Pass entzogen werden, die sich künftig an Kampfhandlungen beteiligen - die Regelung wird also nicht rückwirkend gelten.
Laut Barley soll das Gesetz "zeitnah" umgesetzt werden.
"Es gilt das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot"
Als problematisch könnte man ansehen, dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt - also jene Dschihadisten nicht betrifft, die derzeit in kurdischen Gefängnissen sitzen oder noch in Syrien kämpfen. "Es gilt das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot", gibt Degenhard zu bedenken. Da es sich um einen sehr schwerwiegenden Eingriff handelt, bestünden verfassungsrechtliche Risiken, wenn eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Altfälle erstreckt würde", erklärt der Jurist.
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Wieso gilt für Mörder und Terroristen das allgemeine rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot ????
Was haben wir verbrochen, dass es bei uns nicht gilt?
Leben wir in einen anderen Staat?
Hier kann mir sicherlich kein "Volksvertreter" eine klare Antwort geben, oder?
Das stinkt doch alles zum Himmel.
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Kommentar von mklaus1949 am 05.03.2019; 14:00:46 Uhr
lieber mwölker liebe freunde,mit recht, im sinne eines rechtstaates, hat das ganze schon lange nichts mehr gemein. verbrochen haben wir sicherlich nichts; oder doch ? wahrscheinlich. sonst würde man uns doch nicht so belügen und uns um unsere rente nach frg-recht betrügen.
unser verbrechen besteht darin, dass wir einfordern was uns verbrieft zugesagt wurde.
klaus
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Kommentar von _Anny am 28.03.2019; 12:35:04 Uhr
In Abständen informiere ich mich im Forum über den neuesten Stand zu unserem Rentenbetrug.Ich bin im Februar 1986 aus der DDR ausgereist. Den hier aufgeführten neuen Begriff des "allgemeinen rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes" finde ich für weitere Vorgehensweisen zum Durchsetzen unsere Ansprüche nach dem FRG sehr interessant. Es ist wirklich langsam bedenklich, wie Ansprüche anderer Menschen durchgesetzt werden und die der ehemaligen DDR-Übbersiedler ignoriert werden. Mal sehen, ob ich eine Wendung noch erlebe.Anny
Antwort/Bemerkung
Wer sich für uns einsetzen würde, könnte ja nicht zeigen wie weltoffen und rechtsstaatlich er/sie/diverse ist.
Da werden Personen aus dem Ausland zurückgeholt, weil ihr Widerspruchsverfahren noch nicht beendet war, als ob nicht auch in Abwesenheit verhandelt werden könnte.
Es gibt Beispiele, es wird uns das "rechtliche Gehör" (GG 101) nicht gewährt und "Im Namen des Volkes" Gerichtsbescheide ohne mündliche Verhandlung durch einen (1) Richter für Recht erkannt. Der Kläger erhält eine Ausfertigung ohne Unterschrift des Richters, die beglaubigt wurde mit dem Original übereinzustimmen. Also enthält das Original auch keine Unterschrift der/des beteiligten Richter/s.
Warum ist so etwas möglich? Ein Blick auf das Organigramm des Ministeriums für Arbeit und Soziales könnte Aufklärung erbringen. Da gibt es das Referat iV a 1 Sozialgesetzbuch Sozialgerichtsbarkeit. Und im BMAS sitzen unsere Gegner.
Anwendung von Fremdrentengesetz für polnische Aussiedler.
Kommentar von mwölker am 19.10.2021; 19:03:17 Uhr
Anwendung von Fremdrentengesetz für polnische Aussiedler.Warum ist diese Anwendung nicht für uns anwendbar??
Ich wäre zufrieden wenn die angerechnete Ostrente zzgl. einer Aufstockung zur Höhe der zugesagten Fremdrente ausgezahlt wird.
So bekommen alle die Fremdrente. Diejenigen welche in die FZR eingezahlt haben bekommen weniger Aufstockung, oder gar keine und die Anderen mehr Aufstockung. Das System ist doch verständlich und für jeden Politiker zu begreifen.
Wenn es bei dem einen Deutschen geht, warum geht es nicht bei dem Anderen???
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"Wenn Sie in Deutschland als Vertriebener oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannt wurden, werden Ihre polnischen Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anerkannt. Dies bedeutet, dass Ihre polnischen Versicherungszeiten in der deutschen Rente angerechnet werden, als ob Sie in Deutschland diese Zeiten zurückgelegt hätten. Damit eine Doppelentschädigung (aus der polnischen und der deutschen Rentenversicherung) vermieden wird, wird Ihre polnische Rente ganz oder teilweise auf Ihre deutsche FRG-Rente angerechnet. Von der Anrechnung ausgenommen sind allerdings die besonderen Zulagen (z. B. Pflegezulage, Zulage für geleistete Zwangsarbeit nach dem zweiten Weltkrieg), die zu Ihrer polnischen Rente gezahlt werden."
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Es gibt also zwei unterschiedliche Deutsche. Einer hat große Vorteile als polnischer Staatsbürger, der Andere hat den Nachteil als deutscher Staatsbürger der in der DDR gelebt hat.
Es ist eine sehr sonderbarer Streich unserer Politiker.
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Kommentar von _DiploRE am 06.11.2021; 11:03:24 Uhr
Ja, habt ihr´s noch nicht geschnallt??? Jede/-r "Nichtdeutsche" ist unserer Regierung wichtiger als die eigenen Leute mit deutscher Abstammung!Da kann man nichts machen!
Jedenfalls gehe ich nie mehr wählen!
Antwort der IEDF:
Natürlich haben wir es geschnallt! (ein Ausrufungszeichen genügt). Trotzdem geben wir nicht auf.
Es ist keine Ungerechtigkeit, sondern ein Rechtsbruch, wie Prof. Dr. Rupert Scholz am 18. August 2011 an ein IEDF-Mitglied schrieb: " . . . Es geht in der Tat um ist ein evidentes Rechtsstaatsproblem."
Würden wir den Begriff Ungerechtigkeit akzeptieren, wäre es für unsere Gegner nur die Bemerkung wert: "Die Welt ist ungerecht, nicht jede Ungerechtigkeit kann abgestellt werden".
Nicht wählen ist keine gute Lösung. Nichtwähler existieren für die "Volksvertreter" nicht. Es gibt leider keine Auswahlmöglichkeit [ ] Keine anzukreuzen.
Wählen Sie aber irgendeine Partei, z.B. die Biertrinker-Partei, dann zählt Ihre Stimme wenigstens unter Sonstige. Verdoppelt sich deren Prozentpunkte, könnte es den parlamentarischen Staatskünstler dämmern die alten Parteiprogramme zu revidieren.
Die neue Regierung SPD / FDP / die GRÜNEN
Kommentar von _Klaus-Dieter Wohlgemuth am 08.01.2022; 19:35:58 Uhr
Ein gesundes und friedliches Neues Jahr 2022 an alle vom Rentenbetrug betroffene Menschen hier im Forum der I.E.D.F. -die Wahlen im Herbst haben uns allen in Deutschland diese Ampel-Regierung beschert. Insbesondere sind wir, die seit Jahren,z.T.seit Jahrzehnten für unsere Rentengerechtigkeit kämpfen, wir die nun mit dieser Regierung konfrontiert sind, in der Leute am Ruder sind, die uns immer wieder mündlich und schriftlich bestätigt haben in den Jahren zuvor, dass das, was für uns, die über 300 000 Betroffene, ein Unrecht ist und das dies geändert werden muß!
Aus den Fraktionen von Die LINKE, von der SPD, von der Die GRÜNEN und von der FDP liegen uns unzähligen Schreiben vor die unisono von Unrecht sprechen. Ich habe sogar ein persönliches Schreiben vom damaligen 1. Bürgermeister unserer Freien und Hansestadt Herrn Olaf Scholz im dem er mir schreibz das es Unrecht ist was mir widerfährt und die Schuld an allem der konservatinen Regierung gibt. Dieser Herr Scholz ist nun Bundeskanzler - was wird er tun wollen??
Jedesmal hieß es dann auch, das die Regierunbgsparteien CDU/CSU alles ausbremsen und kein Interesse an einer gerechten Lösung haben.
Nun ist Januar 2022 und wie steht die I.E.D.F. und ihr Vorstand zum immer noch offenen und innenpolitschen Unrechtthema in dieser deutschen Gesellschaft, die nicht nur die Ampel wollte sondern auch eine linkslastige Wende im Lande gewählt hat.
Was ist mit der Petition die seitenstark im Peditionsausschauß im Deutschen Bundestag immer noch der Bearbeitung harrt?
Wer was da etwas sagen will sollte es hier tun - wie soll es weiter gehen mit unserem Rentenproblem
im und mit dem Verein - im und mit der Volksvertretung im Haus in Berlin über dessen Portal steht "Dem Deutschen Volke"??
Grüße aus HH - Klaus-D. Wohlgemuth
Eine neue Regierung und was nun??
Kommentar von mwölker am 18.01.2022; 21:12:35 Uhr
Sehr geschrieben von Herrn Klaus-D. Wohlgemuth,passt alles perfekt.
Wie werden sich diese Heuchler diesmal von unserem Problem abwenden?
Wir kennen es doch schon von der SPD wie sie uns abblitzen lassen hat und irgendwelche unsinnigen Argumente gesucht hat um nicht die Verantwortung in die Hand zu nehmen.
Nur Mut und weiter so und nicht aufgeben, das wollen diese Leute nur so.
Grüße aus Hamburg, Matthias Wölker
Bundeskanzler Olaf Scholz erteilt eine schroffe Absage
Kommentar von _Klaus-Dieter Wohlgemuth am 24.03.2022; 22:45:31 Uhr
Hallo und Guten Tag in die Leserrunde hier bei Flucht und Ausreise -Liebe Betroffene, das folgende Schreiben erhielt ich heute aus dem Bundeskanzleramt Berlin. Ich denke, auch diese Regierung wird nichts, aber auch gar nichts mehr in und mit unserem Problem tun.
Alles Gute weiterhin Euch allen - viele Grüße aus Hamburg - Klaus-Dieter Wohlgemuth
Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
11012 Berlin
+49 (0) 30 18 400-0
poststelle@bk.bund.de
Bundeskanzleramt, 11012 Berlin
HAUSANSCHRIFT
POSTANSCHRIFT
TEL
Herr Pötzsch
Soziale Sicherung, Rente
Referat 311^
Sehr geehrter Herr Wohlgemuth,
für Ihre E-Mail vom 19. März 2022 an Herrn undeskanzler Olaf Scholz danke ich Ihnen. Wegen der Vielzahl der täglich hier eingehenden Schreiben und E-Mails ist es dem Bundeskanzler leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten, die Be-
antwortung für ihn zu übernehmen.
In den letzten Jahren wurde das Anliegen bezüglich einer rentenrechtlichen Änderung für ehemalige DDR-Flüchtlinge und Übersiedler wiederholt intensiv geprüft.
Ihrem Anliegen nach Verbesserung der Altersversorgung der ehemaligen DDR-Flüchtlinge und Übersiedler
konnte jedoch nicht entsprochen werden.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen.
Ich bedaure, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben kann, und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pötzsch
Berlin, 23. März 2022
Herrn
Klaus-Dieter Wohlgemuth
wklausdieter@gmx.de
311 ? K ? 600 647/22/0001
Hinweis:
Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche
Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und
den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in den Da-
tenschutzhinweisen auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes unter
www.bundesregierung.de/bundeskanzleramt-DSH
...die Strafe folgt auf dem Fuss..
Kommentar von _Klaus-Dieter Wohlgemuth am 05.04.2022; 19:07:47 Uhr
Hallo betroffene, ehemalige deutsche Flüchtlinge, Freigekaufte, Ausgereiste und Abgeschobene aus der damaligen DDR -was sich momentan in Osteuropa als Krieg abspielt ist auch von den Leuten zu verantworten die sich immer als lupenreine Demokraten, als Christen, als sozial und demokratische Sozialisten, als Liberale geoutet hatten - vor dem Mauerfall, während der Zeit des Umsturzes in der DDR und nach dem Fall der DDR und im neuen Deutschland danach hervortaten.
Das Grundgesetz haben diese Leute mit Füssen getreten - ihre eigenen Partei-Interessen war die Triebfeder ihres agierens. Nur bla-bla und schöne Worte uns Bürgern gegenüber - alle die da gewesen sind, ob Blüm, ob Riester, ob Clement, ob Müntefering, ob Scholz, ob Jung, ob Barlay, ob von der Leyen, ob Nahles und zur Zeit Heil - sie alle haben uns Deutsche aus der ehemaligen DDR belogen und uns um unsere Renten betrogen. Nicht zu vergessen die ehemalige Christ-Kanzlerin Merkel. Alle haben uns das Blaue vom Himmel zugesagt und keiner hat es eingehalten und ist unser Rentenproblem angegangen. Sie alle haben auf Gott und die Welt geschworen der eigenen Bevölkerung nur zum Wohle zu dienen und doch waren das nur gebeugte Eide.
Die Folgen werden jetzt gewahr,denn nicht nur wir Betroffene im Inland sind die Opfer, auch das nahe Ausland macht diesen Leuten nun schwere Vorwürfe wegen derer falschen und liebtuerischen Politik den Russen gegenüber und die Folgen die nun das ganze Land zu tragen hat. Wir betroffene Deutsche von damals sind deshalb dort (aus der DDR) weg gewollt, weil wir dieses russische System nicht mehr ertragen wollten und konnten.
Wie sagt doch der Volksmund ? " ...die Strafe folgt auf dem Fuss..."
Alles Gute für die Leser und Betroffene im Forum
Klaus-Dieter Wohlgemuth
Forschungsprojekte SED-Unrecht
Kommentar von _M. Sachse am 20.12.2022; 12:55:47 Uhr
Wer kennt sich aus mit Beschwerdemöglichkeiten über sog. Forschungsprojekte und dem Umgang mit Betroffenen, die oft selbst zur Re-Traumatisierung führen.Die SED-Opferbeauftragte Zupke beantwortet seit Wochen die Frage nach Beschwerdemöglichleiten bei den mit Millionen geförderten Projekten nicht.
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Kommentar von mklaus1949 am 08.01.2023; 06:57:07 Uhr
liebe freunde,uns allen ein gesundes neues jahr.
mein wunsch für 2023, bitte nicht aufgeben. der rentenbetrug muss ein ende finden.
vollkommen unverständlich ist für mich, weshalb frg nur noch für menschen die nach dem 31.12.1936, also ab 01.01. 1937 geboren wurden
anwendung findet. was soll der bezug zum 3. reich?
vielmehr muß das frg doch auf diejenigen, die ab dem 23.05.1949, außerhalb der BRD ihren wohnsitz hatten und deutscher abstammung waren anwendung finden.
dies gild insbesondere für deutsche in der sowjetischen zone. daraus resultiert, wer vor dem 07.10. 1949 geboren war und am 18.05.1990 seinen wohnsitz in den alten bundesländern hatte, ist frg berechtigt.
herzlichst klaus
Antwort:
Das Datum nach dem 31.12.1936 (oder vor dem 01.01,1937) hat nichts mit dem 3. Reich zu schaffen.
Ein Anwalt, der damals im Bundestag beim RÜG oder Rü-ErgG dabei war schrieb:
Diese Adressaten der Regelung des § 259a SGB VI sind die Personen, die nach
dem Fall der Mauer in einer Vielzahl in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, die
aber, im Gegensatz zu den Flüchtlingen und Übersiedlern vor dem Fall der Mauer,
dabei ihren Rentenanspruch gegen den Rentenversicherer der vormaligen DDR
nicht verloren haben. Diese Personengruppe wollte natürlich ebenfalls den
Anspruch nach dem FRG geltendmachen. Die Gleichstellung dieser Personen war
jedoch nicht geboten. Deshalb wurde ihnen dieser Anspruch versagt. Nur die
Personen, die vor dem 1.1.37 geboren waren, erhielten diesen Anspruch nach
dem FRG. Dies deshalb, weil diese Personen entweder aus dem Arbeitsleben
schon ausgeschieden waren, oder kurz davor standen. Sie konnten ihren
Rentenanspruch durch Arbeit in der Bundesrepublik nicht mehr wesentlich
verbessern. Aus rein humanitären Gründen wurde also diesen Personen der
Anspruch nach dem FRG zugebilligt. Mit diesem eindeutigen Gesetzesauftrag des
§ 259a SGB VI setzt sich das Gericht erster Instanz nicht auseinander.
Noch immer bestätigt der Körner Kommentar aus Oktober 2014 zum § 259a:
Die Vers werden unverändert so behandelt, als wären sie ehem. Übersiedler, die für die Bewertung
ihrer BeitrZeiten im Beitrittsgebiet auf die Anwendung des FRG idF bis 30.6.1990 vertraut
haben.
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Kommentar von _Gundhardt Lässig am 30.05.2023; 09:57:44 Uhr
https://innn.it/wahlperiode-volksentscheid?fbclid=IwAR0cfA3nhUd5c3xOqaYfmu7__wW8M9DGDqmCTuZqenLA2_X1t8rDwVAiG7k#shareDiese Petition sollte von jeder demokratisch denkenden Person unterzeichnet werden!
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Kommentar von _Wütendsauertraurig am 20.06.2023; 22:43:22 Uhr
Bis jetzt konnte ich euch noch nicht den Gefallen tun von der Erde zu verschwinden. Nie hätte ich gedacht, dass sich unser Problem so lange hinzieht.Wären prominente Politiker betroffen, gäbe es längst eine Lösung. Sitzt das Problem nur aus, ich wünsche euch viele Schmerzen und Schwielen am Allerwertesten.
Ich bin Jahrgang 42 und glaube nicht mehr an die Gerechtigkeit.
Antwort
Bald können eine Halbzeit in Relation zur Dauer der Existenz der DDR feiern. Die DDR wankte 40 Jahre dahin.
Unser Problem ist seit 2005 (Datum nachweisbar) in demokratischer Bearbeitung. 2012 hofften wir auf einen Erfolg.
Zur Nicht-Umsetzung der Empfehlung des Petitionsausschusses erklärte am Stand: 04.10.2012 der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann:
"Was haben deutsche Soldaten, die im Ausland stationiert sind und Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR gemeinsam?
Sie haben sich an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Die Soldaten fordern kostenlose Telefonie und Internetnutzung bei Auslandseinsätzen.
Die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR weisen auf Nachteile im Rentenrecht, die ihnen nach der Wiedervereinigung entstanden sind. Beide Anliegen fanden alle Abgeordnete im Petitionsausschuss berechtigt und erteilten der Bundesregierung einstimmig den Auftrag, die Anliegen zu überprüfen und anders zu regeln.
Der Erfolg für die Betroffenen blieb aus. Beide Anliegen sind von der Bundesregierung abgelehnt worden."
Die "Gemeinsame Beschwerde . . ." ist auch schon wieder fünf Jahre unerledigt.
Dabei ist es ganz einfach. Übersiedler aus der DDR haben keine DDR-Rentenanwartschaften mehr, die umgewandelt werden können/müssen.
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Kommentar von Ulrich Werner am 18.12.2023; 01:41:29 Uhr
Hallo,ich erwarte demnächst meinen Rentenbescheid. Im August 1986 kam ich nach einer politischen Haft aus der DDR ins Bundesgebiet. Lange habe ich nicht gewartet zur Klärung meiner Rentenansprüche aus der DDR und mit einem Bescheid aus 1987 wurden mir die DDR-Beitragszeiten nach § 15 FRG bescheinigt.
Zwischenzeitlich wurde, wie allgemein bekannt und ohne explizite Hinweise, klammheimlich
nicht mehr nach dem FRG, sondern nach dem SVA die Berechnung untergeschoben.
Im Januar 2017 habe ich deswegen einen Termin zu einer Rentenberatung gehabt, um mir dort aufzeigen zu lassen, was diese Umstellung konkret bedeutet. Zunächst hat die Beraterin nicht verstanden, was ich wollte und ihr war das mit dieser Umstellung und daraus resultierende Reduzierung der Rentenansprüche nicht bekannt. Letztlich hat sie es dann doch verstanden und mir auf einem Handzettel den Unterschied für die zurückliegenden DDR-Zeiten aufgezeigt. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Unterschied in Summe 1,7869 Punkte x 30,45 Euro = 54,41 Euro weniger Rente im Monat.
Jetzt meine Frage: Ist es sinnvoll, gegen den Rentenbescheid bezüglich der Umstellung von FRG auf SVA Einspruch einzulegen? Gibt es eine Mustervorlage mit der man neben dem Einspruch ggf. das Ruhen des Verfahrens beantragen kann und wie begründet man dies?
Oder ist das mittlerweile alles aussichtslos und die Betroffenen ?müssen die Pille schlucken??
Ich würde mich freuen, zu diesem Sachverhalt an dieser Stelle etwas nachlesen zu können.
Liebe Grüße Ulrich Werner
Antwort
Ob die Beraterin das Problem verstanden ist zu bezweifeln. Wenn sie den Wegfall der Berechnung nach dem FRG es als korrekt darstellt (Begrenzung auf Geburtsjahrgänge vor 1937 für Rentenzahlungen nach §259a SGB VI), dann wird sie einem Ergebnis für 2+2*2 = 8 auch nicht widersprechen. In beiden Fällen wird gegen die mathematische Logik verstoßen!
Wenn Sie während Ihrer DDR-Tätigkeit nicht mehr als 600 Mark monatlich verdienten, wird ein Einspruch gegen den Rentenbescheid keinen Vorteil bringen.
Für Nachfragen verwenden Sie bitte die Mail-Adresse info@iedf.de, in der Sie uns Ihre Telefonnummer und Mail-Adresse mitteilen können.
Das große Schweigen der übrig gebliebene Betroffenen in 2024
Kommentar von _Klaus-Dieter Wohlgemuth am 05.01.2024; 22:58:55 Uhr
Ich wünsche allen, die nun im 34. Jahr nach der "Neuen Zeitregelung" leben und gesund geblieben sind, alles Gute weiterhin.Wenn auch die Leute im Vorstand für viel Geld, für sehr viel Geld sogar, in diesem kapitalistischen Rechtssystem keinerlei Ergebnisse für uns Betroffene herausgeholt haben, so sollten wir Gott danken und immer daran denken - es sind die Menschen die andere Menschen verführen - damals genau so wie sie es auch heute noch tun.
Hab es mir wegen Wegfall FRG es ausrechnen lassen
Kommentar von _Uli am 24.02.2017; 14:47:28 Uhr
Hallo Miteinander,heute hatte ich einen Termin bei der Rentenversicherung in Stuttgart: Ich habe meinen alten Bescheid nach dem FRG und die Neuen dabei gehabt. Mir geht/ging es ähnlich wie den meisten, habe die Änderung nie geschnallt und erst seit der Plus- Minus Sendung bin ich 'aufgewacht'.
Von der Rentenversicherung wollte ich mir ausrechnen lassen, welchen Betrag in Euro der Wegfall nach FRG in meinem Fall ausmacht. Zunächst hat man nicht verstanden, was ich damit meine und wollte mich abwimmeln.
Nachdem ich erklärt habe, dass ein ehemaliger, politischer Häftling sich nicht abwimmeln lässt und nochmal ganz in Ruhe die Unterlagen gezeigt habe, hat man verstanden und die Sachbearbeiterin hat es begriffen.
Sie war dann ehrlich betroffen, denn das war ihr nämlich nicht klar und bekannt, obwohl sie schon lange dabei sei. So motiviert wie sie dann war, hat Sie sich hingesetzt und die Zeiten und Geldbeträge akribisch Nebeneinander geschrieben und mir ausgerechnet. Das ging über ihre Mittagspause, die Gute hat es durchgezogen?
Am Ende kam heraus, dass es in meinem Fall genau 57,- Euro weniger Rente sein werden. Dieser relativ geringe Betrag (laut meiner Rentenauskunft bekomme ich einmal 2.450 Euro Rente) begründet sich an der relativ kurzen Zeit, die ich mit DDR- Rente zu tun hatte.
Die freundliche Sachbearbeiterin wird das Thema im Haus ansprechen für den Fall, falls weiter Versicherte eine solche Auskunft haben wollen. Bis dato war ich wohl in Stuttgart der Erste mit diesem Ersuchen.
Ich empfehle jedem, Macht Euch auf zur Rentenversicherung und lasst es Euch ausrechnen. Wer weiß schon, ob das alles ganz endgültig sein wird. Wenn ich Ende 2013 (Anmerkung IEDF - wirklich 2013?) meine Rente beantrage und den Bescheid bekomme, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn bis dahin diese Ungerechtigkeit nicht zurück genommen wurde.
Liebe Grüße aus Stuttgart
Uli