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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 7170; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 9187; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 17742; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 22591; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 22335; Letzter Download am: 02.07.2025)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 22716; Letzter Download am: 02.07.2025)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 20464; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 10689; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 20260; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 26600; Letzter Download am: 02.07.2025)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Wahlprüfsteine der UOKG zur Bundestagswahl 2013

Fragen und Antworten

Die Wahlprüfsteine der UOKG 2013 (Auszug aus "der stacheldraht" 5/2013)


II. Bis heute fortwirkendes Unrecht

1. Kommt es für Sie in Frage, den Status quo ante in der Rentenberechnung für ehemalige DDR-Übersiedler wieder herzustellen?



Antworten von Bündnis 90/Die Grünen


Zu 1.: Mit den GRÜNEN Anträgen ?Rentenminderung von DDR-Altübersiedlern und -Flüchtlingen verhin­dern? (BT-Drs. 17/6108) und ?Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Ab­schluß bringen? (17/12507) fordern wir die Einführung eines Wahlrechts für Übersiedler, die bis zum 9.11.1989 übersiedelten, ob die Rentenberechnung nach dem Fremdrentengesetz (FRG) oder nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) erfolgen soll.

Bündnis90/Die Grünen setzen mit ihren Anträgen voraus, dass die Einbeziehung von DDR-Über­siedlern in das RÜG rechtsstaatlich legitimiert sei. Bis 1992 gab es keinen Zweifel daran, dass die Rentenanwartschaften der ehemaligen übergesiedelten DDR-Bürger nicht übergeleitet werden können. Wer zum Beispiel 1983 in der Bundesrepublik ankam, dem wurden 1989 seine Ost-Erwerbszeiten als verbind­lich festgestellt. Niemand erhielt eine Mitteilung der Rentenversicherung über die vorgenommene Ausgliederung aus dem bundesdeutschen Rentensystem, über die Rück­gabe der von den DDR-Behörden aber­kannt­en Rentenanwartschaften und die Wiedereingliede­rung nach dem RÜG. Dieser rechts­staatlich be­denkliche Verwaltungsakt ist u.a. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 713/13.

 



Antworten der CDU/CSU


Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR

CDU und CSU haben für die Anliegen der DDR-Übersiedler, die für ein Leben im freien Teil Deutschlands viel gewagt und viel aufgegeben haben, großes Verständnis. Wir haben uns deshalb mit diesem Thema in der letzten Wahlperiode intensiv auseinandergesetzt. Das deutsche Renten­recht ist außerordentlich komplex, da es auf eine Vielzahl unterschiedlicher Erwerbsbiographien eingehen muß. Es ist nicht einfach, eine für alle Fallgruppen gangbare Lösung zu finden.


Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich ausdrücklich für eine gesetzliche Neureglung der Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR ausgesprochen. Danach soll eine Regelung geschaffen werden, um auch für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR weiterhin die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzu­wenden. Eine gesetzliche Neuregelung könnte aus Sicht des Petitionsausschusses z.B. eine Neu­feststellung der Renten auf Antrag vorsehen.



Liebe Volontäre*
in der CDU/CSU-Fraktion,

der Beschluss des Petitionsausschusses ist uns seit Ende Juni 2012 bekannt. Ihr habt aber die Frage der UOKG nicht beantwortet. Oder habt Ihr sie nicht verstanden?


Ich gehe mal davon aus, Ihr habt die Frage wohl verstanden. Dann bedeutet Eure Antwort "Wir, die CDU/CSU-Fraktion, werden nichts unternehmen. Was tangiert uns solch einstimmiger Be­schluss des Petitionsausschuss" Schließlich sind wir die erfolgreichste Regierung nach der Wie­dervereinigung.

Wir haben zwar den Freigekauften, Geflohenen, Abgeschobenen und Ausgereisten immer mitge­teilt, wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst, wir kümmern uns darum.


In Wirklichkeit aber, sind die Vorgaben völlig anders. Der Fraktionsvorsitzende der Unionsparteien, Volker Kauder, hat in einem Schreiben vom 19.07.2011 an einen CDU-Abgeordneten gebeten: "Ich würde es begrüßen, wenn Sie auf der Grundlage der Aus­führungen der AG Arbeit und Soziales diese Haltung inhaltlich mittragen würden." Einer derartigen, als Bitte daherkommenden Anwei­sung wird sich kein Abgeordneter widersetzen wollen, der auch in der folgenden Legislaturperiode wieder Abgeordneter sein möchte. Nachdem ein Schreiben der Sozialrechtsexperten der CDU/CSU-Fraktion, ebenfalls vom 19.07.2011, an die CDU/CSU-Abgeordneten verteilt wurde, be­merken wir eine deutliche Zurückhaltung der uns wohlgesinnten CDU/CSU-Abgeordneten. Herr Kauder hat also darum gebeten, den Artikel 38 unseres GG nicht zu eng zu sehen. Ungeachtet der Tatsache, dass nicht wenige Unionsabgeordnete hinter vorge­hal­tener Hand zu erkennen geben, dass hier ein kla­rer Fall von Unrecht vorliegt, hält die Union das Signal weiterhin auf 'Rot'.


Wo waren am 28.06.2013 in der 251. Bundestagssitzung die Befürworter der Petition von CDU/CSU und FDP. Warum haben sie sich nicht zu Wort gemeldet? War ihnen ihr Mandat wichti­ger? Ein Verhalten, Vorgaben bedenken- und bedingungslos zu akzeptieren um eigenen Nachtei­len zu ent­gehen und persönliche Vorteile zu erlangen sind charakterliche Eigenschaften. Man kann es auch Opportunismus nennen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten aufgefor­dert sein, die skandalöse Behandlung der Betroffenen zu beenden. Viele Betroffene sind bereits 75 Jahre alt und sollten noch erfahren dürfen, dass es richtig war dem Rechtsstaat vertraut zu haben. Äußerungen von den Regie­rungskoalitionen, man werde das Ergebnis der Verfassungsbeschwer­de, die beim Bundesverfas­sungsgericht vorliegt, abwarten, zeugt von wenig Bereitschaft oder von der Unfähigkeit die DDR-Flüchtlingspro­blematik parlamentarisch zu lösen. Eine biologische Lö­sung verringert auf jeden Fall anzuerken­nende Ansprüche.


Jede Weltreise beginnt mit dem ersten Schritt. Wenn jemand jammert, der Weg sei zu weit oder die Dauer zu lang, hat nicht vor eine Weltreise zu unternehmen.

Wer immer die Kompliziertheit unseres Rentensystem betont, hat auch nicht vor etwas daran zu ändern.


Dabei liegt die Lösung bereits vor, auch wenn sie primär nicht für uns Flüchtlinge vorgesehen ist. Die ehemaligen SED-Genossen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung haben für ihre ehemaligen Genossen in Berlin (West), der SEW, eine Lösung in das SGB VI, den §256a (3a), ein­gebaut. In der Begründung zur Gesetzesänderung wird ausgeführt: ?weil (in diesem Fall) die An­wendung von §259a SGB VI sonst zu sozialpolitisch unvertretbaren Ergebnissen geführt hätte?.
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Frau Bundesministeri­n Dr. von der Leyen, Herr V. Kauder, Herr A. Vaatz, Herr P. Weiß, Herr K. Schie­werling, erläu­tern Sie uns bitte, warum es für die ehemaligen SEW-Genossen sozialpoli­tisch nicht hinnehmbar ist, es für politi­sche Häftlinge der DDR aber zumutbar sei. Die Kriterien sind identisch, Wohnort am 18. Mai 1990 in der Bundesrepublik oder Berlin (West), Rentenbeiträge in die DDR-Sozialversicherung gezahlt, aber nicht in die Freiwillige Rentenzusatzv­ersicherung (FZR).

Eine andere Lösung wäre die Streichung des Stichtages Geburtsjahr vor 1937 aus dem § 259a.


Über die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurde im Zuge der Rentenüberleitung für das Beitrittsgebiet niemals gesprochen.

Warum auch, wir waren bereits in das bundesdeutsche Rentensystem eingegliedert. Auch der Bei­tritt eines ehemaligen Teils Deutschland zur Bundesrepublik Deutschland ist nicht einmalig. Nach einer Volksabstimmung 1955 trat 1957 das Saarland der BR Deutschland bei (kleine Wiederverei­nigung). Wenn Bewohner des Saarlandes von 1945 bis 1957 ihre franzö­sische Staatsbürgerschaft aufgaben und wegen des Umzugs ihre deutsche Staatsbürgerschaft wieder auflebte, wurden diese nach 1957 rentenmäßig nicht noch­mals bewertet.


Warum sollte ich "Volksvertretern" mein Vertrauen schenken, denen Gerechtigkeit weniger wichtig ist als der Schutz des Staates und seiner einflussreichen Banken und Lobbyisten. Dieses "neue Deutschland" entspricht nicht mehr meinen Vorstellungen der Bundesrepublik in die ich, nach mei­ner Ausbürgerung aus der DDR, mein Vertrauen auf Rechtsstaatlichkeit und Verfassungstreue ge­setzt habe. Die diskriminierende Aberkennung von Rentenanwartschaften für DDR-Flüchtlinge be­steht nicht nur im teilweisen Verlust der Altersversorgung, sie zeigt auch die veränderte Auffassung christlicher Werte und freiheitlichen Gedankengutes.

 
 
 

Antworten der FDP

 

"Für die rentenrechtliche Problematik ehemaliger DDR-Flüchtlinge bei der Rentenüberleitung hat die FDP Verständnis. Wir setzten uns in der Koalition weiterhin für eine Lösung ein. Die FDP hat bereits in der letzten Legislaturperiode im Bundestag einen Lösungsansatz für die komplexe Pro­blematik vorge­schlagen. Der Antrag sucht die Lösung im Rahmen einer Nachversicherungsmög­lichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die FDP ist jedoch offen für alternative Möglich­keiten, um Nachteile bei der Rentenüberleitung auszugleichen."


Wir wissen noch immer nicht, wann und von wem explizit beschlossen wurde Bundesbürger, be­reits vor dem Mauerfall, mit in das Renten­überleitungsgesetz einzubeziehen. Annahme, es geschah mit dem Rentenüberleitungsergänzungsgesetz 1993. Dann hätte man es den Betroffenen mitteilen müssen. So wurde der Eingriff in die Rentenanwartschaften heimlich vorgenommen, selbst im Rentenbescheid findet die angebliche Änderung keine Erwähnung. Seit 2002 erhalten erstmals die nach dem 31.12.1936 geborenen Übersiedler ihre Altersrente.


Liebe FDP-Fraktion, es müsste auch wohl auch Ihren Rentenexperten bekannt sein, dass bei Ren­tenbezug keine weitere Einzahlung auf das Rentenkonto erfolgen kann, keine Aufstockung mehr möglich ist. Die Justizministerin hatte sich in diesem Sinne bereits in abgeordnetenwatch.de geäußert. Die Sozialversicherung der DDR wurde am 30. Juni 1990 geschlossen. Somit ist der im­mer wieder vorgebrachte Vorschlag einer "fairen" Nach­ver­sicherung unbrauchbar. Was soll an dem Vorschlag fair sein, wenn genau die Gruppe der bereits in das bun­desdeutsche Rentensystem übergeleiteten Bundesbürger, die durch ihre Flucht oder Ausbürge­rung, durch den Freikauf ihren (fast) gesamten Besitzstand verloren und wieder bei ?Null? angefan­gen haben, während Beitrittsbür­ger nichts von ihrem Besitzstand aufgeben mussten, nun auch noch für gebrochene Versprechun­gen der Bundesrepublik zahlen sollen, während Versprechungen von Pieck, Ulbricht und Honecker strikt eingehalten werden.



Antworten der SPD

 
"Die SPD möchte eine Regelung für Bestandsübersiedler schaffen, die vor dem Mauerfall ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Es ist zu gewährleisten, daß die Rentenan­sprüche von Altübersiedlern, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren und bis zum Fall der Mau­er am 9. November 1989 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, nach den Tabellen­werten 1 bis 16 des FRG zu bewerten sind. Die bestehende Vertrauensschutzregelung nach § 259a SGB VI bleibt bestehen, muß aber entsprechend ergänzt werden. Die neue Regelung soll dem Flüchtlings- bzw. Übersiedlerstatus Rechnung tragen. Damit genießen auch jene Übersiedler Vertrauensschutz, die tatsächlich noch nicht mit der Auflösung der DDR und der Wiedervereini­gung rechnen konnten."

Der SPD-Vorschlag entspricht in etwa dem, was auch die Verfassungsbeschwerde beinhaltet. Die Verlegung des Stichtages vom 18. Mai 1990, der in Urteilen des Bundessozialgerichts als ?Zäsur zwischen FRG und FZR? bezeichnet wurde, auf den 09. November 1989 wäre zwar logisch, wäre aus rechtsstaatlicher Sicht schwer erklärbar. Sollte es dazu kommen, müssten Ausnahmere­geln getroffen werden, für die noch im Dezember aus politischer Haft entlassenen Personen und deren Angehörige, wenn sie dann bis Ende 1989 in die Bun­des­republik übersiedelten. Auch für die Personen, deren Antrag aus der Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft bereits genehmigt war und sie durch den Mauerfall überrascht wurden.

 

 

Die generelle Wahlempfehlung lautet: Macht von Eurem Wahlrecht Gebrauch! Nicht zu wählen bewirkt nichts, wird nur in der Wahlstatistik berücksichtigt. Stärkt aber die Ansicht der Wahlsieger alles richtig gemacht zu haben, weiter so.
"Nach der Wahlschlacht betrachtet der Sieger das Parlament als Beute."

Ich hoffe, die Bundestagswahl beschert uns Volksvertreter mit eigenem Gewissen, mit Kenntnis von Verfassungstreue und ein hohes Maß an Demokratieverständnis.

 

 






*
Wenn Volontäre nicht an der Antwort an die UOKG mitgewirkt haben, bitte ich sie um Verzei­hung, dass ich sie beschuldigte solch nichtssagenden Unsinn geschrieben zu haben.

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