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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 4251; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 6080; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 14643; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 19315; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 19073; Letzter Download am: 21.11.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 19516; Letzter Download am: 21.11.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 17322; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 7738; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 17071; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 22958; Letzter Download am: 21.11.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Bearbeitungsstand der Verfassungsbeschwerde

Heute, am 5. März 2014, ist die Verfassungsbeschwerde ein Jahr eingereicht. Es gibt nur eine Neuigkeit - es erfolgte bis jetzt keine Rückweisung.

Nach der Übersendung der Beschwerde teilte Prof. Zuck dem Beschwerdeführer mit, dass er sich auf eine lange Bearbeitungszeit einstellen muß, so 3 bis 4 Jahre.

Unter diesem Link  http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2014.html kann jeder sich informieren, welche Entscheidungen für 2014 zu erwarten sind.

Für den 1. Senat sind es 31:

 

aus dem JahrAnzahl
20082
20093
201012
20118
20129
20139

 

Mehrfachnennungen sind möglich, da Verfassungsbeschwerden zusammen verhandelt werden können. Der Bitte um ein Vorziehen „unseres“ Verfahrens wurde nicht stattgegeben.

 

 

Ist die Verfassungsbeschwerde angenommen, wird es sehr interessant werden. Dann können alle beteiligten Institutionen nicht länger vom "hohen Roß" agieren. Alle vom BVerfG aufgeforderten Institutionen müssen innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben:

- Es ist nicht dann ausreichend, wenn das BMAS, wie Frau von der Leyen in der Ablehnung der DDR-Flüchtlinge-Petition erklärt, es gäbe keine Gründe für "eine von der Beitragsäquivalenz abweichende Sonderregelung bei der Rentenberechnung für nach 1936 geborene DDR-Übersiedler/-innen". Es muß der Gesetzgebungsvorgang dargelegt werden, warum eine kleine Gruppe von FRG-Berechtigten, die stets Beiträge an deutsche Rentenversicherungen leisteten, anders als andere FRG-Berechtigte behandelt werden.

- Etwa 14 Jahre wurde in dem jährlich erscheinenden Handbuch "Übersicht über das Sozialrecht" die Bewertung der Versicherungszeiten ehemaligen DDR-Flüchtlinge so beschrieben: "Die rentenrechtlichen Ansprüche der Flüchtlinge, Vertriebenen, Aussiedler sowie derjenigen, die noch bis zum Abschluss des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 aus der DDR in das alte Bundesgebiet übergesiedelt sind, ergeben sich aus dem Fremdrentengesetz" (Seite 351). Nachdem sich vom Rentenunrecht Betroffene ab 2002 auf diese Erläuterungen verstärkt beriefen, wurde in der Ausgabe 2008 hinzugefügt "und zum Zeitpunkt der Überleitung des Rentenrechts auf die neuen Bundesländer im Jahr 1992 bereits den rentennahen Jahrgängen angehört haben (vor 1937 geboren sind), ergeben sich aus dem Fremdrentengesetz" (Seiten 367/368). Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Als Autor des Kapitels 6 ist in beiden Ausgaben H.-L. Flecken, Ministerialdirigent im Ministerium für Arbeit und Soziales, genannt.

- Der Innenausschuß 1991 befragt ist fein raus. Hat er bereits zwei Tage vor der Schlußabstimmung zum RÜG erklärt keine Berührungspunkte für DDR-Übersiedler/Flüchtlinge zu sehen.

- Das Ministerium der Justiz, wie die Rechtmäßigkeit damals der jetzigen Handlungsweise geprüft wurde.

- Die Rentenversicherer, wie sie angehalten wurden keine Änderungsmitteilungen herauszugeben. Auch dann nicht, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitteilung erfolgte. Welche internen Anweisungen existieren dazu?

- Das Bundesverwaltungsamt, warum es bei Beschwerden von einigen hundert (tausend) Personen keine Prüfung bei den Rentenversicherern veranlaßte.

- Das Bundessozialgericht, das ist sehr interessant, muß nun erklären, warum ein im Dezember 2011 (AZ B5 R 36/11) gefälltes Urteil zu einem im Juni 1997 (AZ 4 RA 56/95) ergangenen genau entgegengesetzt ist. An beiden Urteilen war derselbe Bundesrichter beteiligt.

Aus dem Urteil vom 29. Juli 1997:

b) Der og "Stichtag", der 18. Mai 1990, bildete rentenrechtlich eine Zäsur, wie bereits Art 20 Abs 7 des Staatsvertrages iVm Art 23 § 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs‑, Wirtschafts‑ und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 25. Juni 1990 (BGBl II S 518) zeigt. Da­nach galt für diejenigen, die ‑ wie der Kläger ‑ vor dem 18. Mai 1990 in die Bundes­republik Deutsch­land übergesiedelt waren und hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, aus­schließ­lich das Rentenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Damit unterlagen sie den Bestim­mungen des FRG und infolgedessen dem das FRG tragenden Prinzip der Ein­glie­derung.

Von 1997 bis 2011 erfolgte keine Gesetzesänderung.

 
- Den Beweis für die Behauptung der Nichtbeachtung von Gegenargumenten erbrachte das BMAS selbst mit dem Antwortschreiben an den Petitionsausschuß vom 13. September 2012. Es wurde weder auf die Argumente des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestag in der Ausarbeitung WD 6 - 3000-030/11 vom 29. Februar 2012 eingegangen, noch auf die Forderungen des Petitionsauschuß vom 27. Juni 2012: "Nach Auffassung des Ausschusses sollten DDR-Übersiedler und -Flüchtlinge in den Bestand der Eingliederung vertrauen können, wie es etwa bei deutschstämmigen Aussiedlern aus Polen der Fall sei. Es bleibe auch offen, ob die durch das RÜG erfolgte Ablösung des FRG für Übersiedler im Sinne eines für seine Versicherten verlässlichen Rentenversicherungssystems zielführend war, schreiben die Abgeordneten. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung des RÜG gehe nicht hervor, ob die sich für Übersiedler ergebenden Folgen „absehbar und gewollt waren“."

- Wenn auch seitens des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags die für die Sammelpetition erteilte zweithöchste Einstufung der Dringlichkeitsskala kein Umdenken im BMAS bewirkt, kann man davon ausgehen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags machtlos sind und für die ehemaligen DDR-Flüchtlinge keine Rückkehr zur Bewertung ihrer ostdeutschen Erwerbszeiten nach den Tabellen 1 bis 16 des FRG bewirken können.

 

 

Leider ist auch für 2015 die Behandlung "unserer" Verfassungsbeschwerde nicht vorgesehen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2015/vorausschau_2015_node.html

 

Sollte eine Veränderung eintreten, wird diese hier bekannt gegeben.

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