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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2688; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4541; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13159; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17774; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17576; Letzter Download am: 27.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17959; Letzter Download am: 27.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15842; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6288; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15629; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20802; Letzter Download am: 27.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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TESO-Beschluss des BVerfG

In diversen Antworten - und auch zur 155. BT-Debatte zitiert - hat die Union folgenden Satz geprägt:
"Alle Bürger der ehemaligen DDR sind mit der deutschen Einheit Bundesbürger geworden. Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden."

Zunächst einmal richtig! Ehemalige DDR-Bürger, die mit der Einheit Bundesbürger geworden sind, werden nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt.
Aber lässt sich daraus ein RECHT ableiten auch auf diejenigen Bürger, die bei Einheit schon Jahre zuvor keine DDR-Staatszugehörigkeit/Staatsbürgerschaft (mehr) hatten, auch nicht die zwei Staatszugehörigkeiten und freilich schon gar nicht erst mit der Einheit Bundesbürger geworden sind?

Wie das RECHT hinsichtlich Staatszugehörigkeit/Staatsbürgerschaft ausgestaltet ist, das beschreibt der vielbeachtete TESO-Beschluss vom 21.Oktober 1987 des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Hier einige Auszüge:
Bei http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
steht gleich auf Seite 1 unter Punkt 2:
"Erst wenn eine Trennung der Deutschen Demokratischen Republik von
Deutschland durch eine freie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts besiegelt
wäre, ließe sich die in der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübte
Hoheitsgewalt aus der Sicht des Grundgesetzes als eine von Deutschland
abgelöste fremdstaatliche Gewalt qualifizieren."
Zur Erinnerung:
Am 18. März 1990 war die erste freie Volkskammerwahl in der DDR. Das im GG festgeschriebene Wiedervereinigungsgebot erlangte somit eine veränderte Qualität.
Das bestätigt auch der Wortlaut, indem die DDR der Bundesrepublik BEIGETRETEN ist, infolge wird die ehem. DDR auch BEITRITTSGEBIET genannt und ehem. DDR-Bürger sind fortan BEIGETRETENE.

Aber weiter, bei
http://www.zaoerv.de/49_1989/49_1989_2_a_257_300.pdf
"Staatsangehörigkeit im geteilten Deutschland - Der Teso-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts", Hofmann, steht auf Seite 268, Auszug:
"(...) Diese vom Völkerrecht gesetzten und von der Bundesrepublik Deutschland daher zu beachtenden Grundsätze würden nicht verletzt, wenn die Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik als zum Kreis der deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Grundgesetzes zählend betrachtet, den damit gegebenen Status aber immer erst dann aktualisiert, wenn diese in den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland gelangen und die Aktualisierung hinnehmen oder begehren. (...)."

Und auf Seite 287 steht, Auszug:
"In diesem Bereich hat das Bundesverfassungsgericht den für die Deutschlandpolitik zuständigen Staatsorganen eine klare Richtschnur gegeben. Im Ergebnis haben also grundsätzlich alle Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, jedenfalls für die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, zwei Staatsangehörigkeiten:
die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik und die unter bestimmten Voraussetzungen "aktualisierbare" deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes. (...)".

Es geht hierbei um den Grundsatz der Staatszugehörigkeit/Staatsbürgerschaft, wenn man das auf das Rentenrecht übertragen will. In diesem Fall ist die Staatszugehörigkeit/Staatsbürgerschaft doch ernsthaft seitens der Politik zu hinterfragen, sobald man daraus ein RECHT begründet - und somit ist die eingangs vorgestellte Kern-Aussage der Regierungskoalition zumindest, wenn sie als Argument zur (gekürzten) Altersversorgung benutzt wird, nicht richtig.


Von jeder am 13.05.2012; 23:09:43 Uhr [4585 Hits]

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