Gästebuch der Interessengemeinschaft
Lieber Hans-Jochen Specht,
Deinen Ausführungen schließe ich mich voll an. Auch mich hat ganz besonders das widerliche Auftreten dieses Herrn Vaatz auf die Palme gebracht, weshalb ich ihm vor ein paar Tagen einen freundlichen Brief geschrieben habe, den ich hier zur Kenntnis geben möchte:
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Wahlkreisbüro Dresden
Arnold Vaatz MdB
Rähnitzgasse 10
01097 Dresden
e-mail: arnold.vaatz@wk.bundestag.de 29.01.2012
Sehr geehrter Herr Vaatz,
Sie haben am 26. Januar eine Zwischenfrage an Ottmar Schreiner gestellt, die von anderen Abgeordneten so kommentiert wurde:
„Das ist doch bescheuert hier!/ Meine Güte!/ Also echt! Wem der Herr ein Amt gegeben, dem gebe er auch Hirn!/ Ich beiße gleich in die Tischkante! / Das ist unsäglich!“
Herr Schreiner hat Ihnen die einzig richtige Antwort gegeben, dass Sie nämlich Äpfel mit Birnen verwechseln. Das kann doch aber einem Akademiker gar nicht passieren.
Hirn möchte Ich Ihnen als Mathematiker und Theologen deshalb auch nicht absprechen, ganz im Gegenteil: es ist sehr berechnend, was Sie da als ostdeutscher Abgeordneter in treuer Gefolgschaft zu den westdeutschen Hardlinern Ihrer Partei versuchen, nämlich die heutigen Wähler in Ostdeutschland gegen die ehemaligen Flüchtlinge scharf zu machen, indem Sie suggerieren, die Flüchtlinge hielten sich für etwas Besseres als die in der DDR gebliebenen Menschen.
Sie unternehmen es faktisch, gegenüber uns Betroffenen und schwer diskriminierten Flüchtlingen zusätzliche Animositäten zu erzeugen. Die Herren Weiß und Schiewerling versuchen dies bei den Westwählern, die im Stammtischmillieu zu Hause sind, und Sie übernehmen den Ostpart.
Ich empfinde Ihr Verhalten als unwürdig für einen Menschen, der sich selbst als Christ bezeichnet, der redlich und aufrichtig sein sollte.
Ich fordere Sie auf, als Volksvertreter unsere Forderungen nach Wiederherstellung des Rechts zu unterstützen, statt sich an den rechtsstaatswidrigen Praktiken in Ihrer Partei zu beteiligen.
Ihre Frage:
„Ist es nicht der Tatsache zu verdanken, dass der Begriff „alle Deutsche“ sich in etwa fünf oder sechs Artikeln der ersten 20 Artikel des Grundgesetzes findet, dass die damaligen DDR-Bürger genauso in die Fürsorgepflicht des Grundgesetzes gestellt worden sind, allerdings mit dem Unterschied, dass das Grundgesetz gehindert war, für diese DDR-Bürger zu wirken, solange sie in der DDR davon abgeschottet waren?“
zeigt sehr deutlich ihre Absichten, denn sie geht an eindeutig klaren historischen und rechtlichen Fakten vorbei. Der Unterschied ist so klar wie nur irgendwas: die Flüchtlinge waren Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Konsequenzen in dem Moment, als sie sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befanden. Die in der DDR gebliebenen DDR-Bürger wurden mit der Vereinigung am 3.10.1990 über ein gesondertes Vertragswerk Bürger des vereinigten Deutschland, nachdem sie sich am 18.3.1990 in freier und geheimer Wahl ein eigenes Parlament gewählt hatten. Zwei souveräne Staaten mit jeweils souveränen Staatsbürgern haben sich vereinigt. Das wollten die Alliierten so und der 2+4-Vertrag war die Voraussetzung dieser Vereinigung. Wir Flüchtlinge hatten mit diesem Einigungsprozess nichts mehr zu tun. Die Frage unserer Staatsbürgerschaft war abgeschlossen, wir waren Bundesbürger und hatten am 18.3.1990 natürlich auch kein Wahlrecht mehr in der DDR, weil wir deren Bürger nicht mehr waren. Wir waren nach unserer Flucht bzw. Übersiedlung mit keiner Faser mehr Bürger der alten SED-DDR und schon gar nicht Bürger der neuen DDR, die mit eigener souveräner Staatsbürgerschaft vom 18.3. bis 3.10.1990 bestand.
Ich ermahne Sie nachdrücklich, sich nicht weiter an den grundgesetzwidrigen Praktiken in Ihrer Partei zu beteiligen und sich stattdessen intensiv für die Wiederherstellung der uns genommenen Rechtsposition einzusetzen. Sie müssen damit rechnen, dass unser Widerstand wächst, weil wir es nicht hinnehmen können, dass elementares Recht so skrupellos gebrochen wird. Das ist eine Schande für ganz Deutschland und ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit zu den Schändern gehören wollen. Denken Sie noch einmal nach!
Ein einfacher Weg für die Regierung wäre es, die Sache schnellstens dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, damit definitiv für alle Klarheit geschaffen wird.
Eine nochmalige derart jämmerliche Vorstellung wie in der letzten Woche im Bundestag darf es einfach nicht geben.