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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2522; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4397; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13016; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17644; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17441; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17822; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15626; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6157; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15501; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20601; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

Gästebuch der Interessengemeinschaft

Allen, die es geschafft hatten, vor dem Fall der Mauer dem Arbeiter- und Bauernstaat den Rücken zu kehren, waren von der Bundesrepublik (also nicht nur von der gerade amtierenden Bundesregierung) „rechtsverbindlich“, wie es hieß, Rentenanwartschaften nach den Tabellen 1 bis 16 des Fremdrentengesetzes zugesagt worden. Diese Zusage war vor dem Fall der Mauer im Rahmen des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18.12.1989 in einigen Punkten geändert, im Kern aber ausdrücklich bekräftigt worden. Die letzte Lesung im Bundestag war zufällig gerade am 09.11.1989(!). Das FRG war fair, gerecht und die Gründe leicht nachvollziehbar.

Durch die offene Grenze verlor das RÜG für alle Übersiedler, die über die offene Grenze in den Westen kamen, seine Begründung. Das waren keine Übersiedler im bisherigen Sinne, das waren Umzügler, die einfach ihren Wohnort gewechselt hatten, oft auf Probe, mit Option einer Rückkehr. Die Bundesrats-Drucksache 66/1/90 vom 05.03.90 sagt folgerichtig, Zitat „Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Fremdrentenrecht für neu in die Bundesrepublik Deutschland kommende Übersiedler im Gleichlauf mit einer zu errichtenden Sozialgemeinschaft zu streichen.“ Zitat Ende.

Der Vertrag über die Währungs-Wirtschafts- und Sozialunion vom 18.05.1990 setzt diese Forderung um und legt als Stichtag, ab dem das FRG nicht mehr auf Übersiedler angewandt werden soll, den Tag seiner Unterzeichnung fest. Der Stichtag wird von allen, die vor dem Fall der Mauer auf entbehrungsreichen Wegen ihre Ausreise ertrotzt haben, als ungerecht empfunden, ist aber, wie Verfassungsrechtler sagen, wohl nicht anders zu definieren.

Ein weiteres Kriterium der Unterscheidung zwischen Übersiedlern im Sinne des FRG vor dem Mauerfall und den Umzüglern danach ist bisher kaum beachtet worden. „Echte“ Übersiedler haben ein Aufnahmeverfahren durchlaufen, meist in Gießen oder Berlin–Marienfelde, sie sind dadurch zu Bundesbürgern geworden, im Gegensatz zu „Beitrittsbürgern“, die durch den Staatsvertrag vom 28.08.91 mit Wirkung vom 03.10.1991 dann ebenfalls zu Bundesbürgern geworden sind. Diese beiden Gruppen kann man leicht dadurch unterscheiden, weil erstere eben ein Aufnahmeverfahren durchlaufen haben, die zweite Gruppe nicht. Aufgehoben wurde das Verfahren durch das „Gesetz zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes“ vom 26.Juni 1990, BGBl. I S. 1142. Auch das ist folgerichtig und logisch.

Diejenige, die unter Berufung auf das Aufnahmegesetz in das Rechtssystem der Bundesrepublik integriert worden sind und vor dem 18.05.1990 ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, haben also einen Anspruch auf Rentenanwartschaften nach den Tabellen 1 bis 16 des FRG, der ihnen allerdings durch Tricksereien der Bundesregierung, die wahrscheinlich verfassungswidrig sind, bisher vorenthalten werden.


Von jeder am 25.01.2013; 11:56:22 Uhr [3959 Hits]

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