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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2522; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4397; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13016; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17646; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17444; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17823; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15626; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6157; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15501; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20603; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Geltendes Recht

In einem kürzlichen Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung heißt es:
"Der verfassungswidrige Umgang mit dem Internet-Gesetz war und ist bezeichnend: Die Regierung behandelt das Parlament nach Gusto.
Ein Gesetz ist kein Schokoladenriegel. Den Riegel kann man kaufen, anbeißen und wegwerfen, wenn er einem nicht schmeckt. Mit einem Gesetz geht das nicht. Es gilt, einmal verabschiedet, auch für die Kanzlerin. Bei einem Gesetz kann man sich nicht aussuchen, ob es einem schmeckt; auch die Regierung kann das nicht. Sie ist die vollziehende Gewalt und an Recht und Gesetz gebunden; so steht es im Grundgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . .
Seit mehr als einem Jahr verstößt die Bundesregierung nämlich gegen die Gesetzesbindung. Sie hat das im Parlament verabschiedete, vom Bundespräsidenten im Februar 2010 unterzeichnete, im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Internet-Sperrgesetz einfach nicht angewendet. Sie hat keine Infrastruktur aufgebaut, um die vom Gesetz vorgeschriebene Sperrung von kinderpornographischen Seiten zu realisieren. Sie hat das eigene Gesetz einfach ignoriert. Sicher: Es war (was fast jeder schon vorher wusste) ein schlechtes Gesetz. Aber die Regierung hatte es auf den Weg gebracht und sie kann ein Gesetz, ob es nun gut, schlecht oder überflüssig ist, nicht nach Gutdünken anwenden oder nicht. Abschalten kann sie es nur mit einem neuen Gesetz. Jetzt hat sie sich endlich darauf verständigt, das schlechte Internet-Sperrgesetz durch ein Löschgesetz abzulösen.
Der verfassungswidrige Umgang mit dem Internet-Gesetz war und ist bezeichnend: Die Regierung behandelt das Parlament nach Gusto. Beim Atom-Moratorium umgeht man es; mit Rettungsschirmen rennt man hastig durch. Rechtsstaatlichkeit ist etwas anderes. Das Parlament ist keine Konditorei, in der man einkauft, wenn man Lust hat."
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicht anders ist es auch mit den für uns gemachten und hier angeführten Gesetzen. Sie gelten, einmal verabschiedet, auch für die Regierung und diese hat nicht das Recht, dem grundgesetz-widrigen Treiben in Verwaltung und Justiz tatenlos zuzusehen, wo man das FRG für uns einfach nicht anwendet. Das würde ja bedeuten, dass sie deren Vorgehen billigt. Wenn das aber so ist, muss ihre Regierung ein Gesetz einbringen, das die Geltung des FRG für uns beendet. Es wäre dann sehr interessant, zu sehen, ob und wie sowas durch den Bundestag kommt. Warum kam und kommt aber so ein Gesetz nicht ? Weil es offenkundig von vornherein verfassungswidrig wäre, was der Regierung auch wohl sehr bewusst ist.
Vielleicht kommt die Kanzlerin ja von alleine auf den Gedanken, einfach mal beim Bundesver-fassungsgericht anzufragen, was denn überhaupt verfassungsgerecht ist. Sie ist dazu nicht nur berechtigt mit ihrer Regierung, sondern auch verpflichtet nach Artikel 93 Grundgesetz.


Von jeder am 04.09.2011; 09:09:03 Uhr [3629 Hits]

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