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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2522; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4397; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13016; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17648; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17447; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17824; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15626; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6158; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15501; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20604; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Gästebuch

Zum Gästebucheintrag von _nd am 11.07.2012; 05:02:37 Uhr

„Die Übersiedler und Flüchtlinge vor dem 18. Mai 1990 kommen überhaupt nicht vor im RÜG !“
Das ist korrekt. Das Rentenüberleitungsgesetz war konzipiert für „Personen mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet und deren Rente in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1996 beginnt". So steht es in der Einleitung zum RÜG.

Das RÜG wurde in das Sozialgesetzbuch VI eingearbeitet. Ob es stimmt, dass alle Paragrafen mit dem Zusatz Kleinbuchstabe 'a' aus dem RÜG stammen, müsste verifiziert werden.

Für alle Versicherten gilt nun das SGB VI. Welcher Paragraf ist für die ehemaligen DDR-Flüchtlinge zutreffend?

Rentenkonten in der DDR sind in das Bundesrentenrecht zu überführen. Das war die Aufgabenstellung des Bundestags an das BMA und die Rentenversicherer. Grundsätzlich ist nun zu klären, wo befand sich das Rentenkonto am 19. Mai 1990 um 00:00:01. In der Bundesrepublik oder in der DDR?

Welcher Paragraf im SGB VI ist für uns relevant? Wir meinen der §256, wie für Versicherte, die nur Rentenanwartschaften in der alten Bundesrepublik besitzen. Denn unsere Rentenanwartschaften wurden uns durch einen Verwaltungsentscheid der DDR-Behörden aberkannt. Den Entscheid mussten wir schriftlich bestätigen. Für die vielen tausend Personen, die noch vor dem Mauerfall über das Ausland in die Bundesrepublik flohen, auch für die gelten die Festlegungen im Gesetz zum Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 18. Mai 1990, der 18. Mai 1990 als Zäsur zwischen FRG und RÜG (so steht es in einigen Urteilen des Bundessozialgerichts).

Die gegenteilige Meinung ist, für uns gilt der 256a, wie für alle Personen, die Rentenanwartschaf­ten im "Beitrittsgebiet" haben. Nicht zutreffend, weil es keinen Verwaltungsakt der Bundesrepublik gibt, der uns aus dem bundesdeutschen Rentensystem ausgliedert und die DDR-Rentenanwart­schaften zurückgibt. „Verwaltungsentscheidungen der DDR bleiben grundsätzlich gültig. Nur bei Verstoß gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze sind sie rücknehmbar“ Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.(Beschluss vom 27. Februar 2007 – 1 BvR 1982/01). Wer also vehement auf die Anwendung des §256a besteht, vertritt die Ansichten der untergegangenen DDR, die die Geflohenen weiter als ihre Bürger ansieht. Stellt sich somit gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen den TESO-Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom Oktober 1987.

Die Vorgängerregelung zum §256a (3a) zielt genau auf die Personen ab, die in Berlin (West) wohnten und bei einer Ost-Firma beschäftigt waren. Im Absatz 3a des §256a, gültig ab dem 01.01.1996, fehlt jeglicher Hinweis auf eine Tätigkeit. Es werden nur zwei Kriterien genannt:
vor dem 01. Juli 1990
― gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten
― und Beiträge zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung des Beitrittsgebiets gezahlt worden sind

Damit ist dieser Absatz auch auch für weitere Personengruppen anwendbar, wie z.B für die in der Bundesdrucksache 12/826 genannte:
― Es wird klargestellt, daß bei Angehörigen des Sonderversorgungssystems des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit / Amt für nationale Sicherheit, die während eines Einsatzes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Beitragszeiten in der dortigen Rentenversicherung erworben haben, sich nur diese Zeiten rentensteigernd auswirken.

Somit ist bewiesen, dass 256a (3a) nicht ausschließlich für Westberliner Reichseisenbahner und Schleusenwärter gilt, wie immer wieder behauptet und massiv verbreitet wird.

Wenn eine Lösung ohne Änderung eines Gesetzes möglich wäre, wäre es am schnellsten realisierbar. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht oder sogar zum Europäischen Menschengerichtshof wären die Verfahren, die am längsten dauern würden. Ob wir das noch erleben werden! Ist doch das BVerfG laufend damit beschäftigt aktuelle Entscheidungen der Bundesregierung zu bewerten und Änderungen von Gesetze zu verlangen.

Die Anwendung des §256a (3a) war ursprünglich für uns nicht vorgesehen, widerspricht der „Reinen Lehre“, ist aber nicht verboten. Wenn wir die uns genommenen Rentenanwartschaften nach dem Fremdrentengesetz zurückbekommen würden, warum denn nicht!

Man muß auch Kompromisse eingehen und nicht „Immer Nobelmaxe, wenn Dir auch friert“, wie der Berliner so sagt.

Volker Hilgert


Von jeder am 11.07.2012; 15:46:37 Uhr [3313 Hits]

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