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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2522; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4397; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13016; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17644; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17441; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17822; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15626; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6157; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15501; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20601; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Kommentare

Kommentar zu Antworten auf die Wahlprüfsteine der UOKG und IEDF zur Bundestagswa

Der oder die(?) Verfasser(wie auch immer) der CDU/CSU-Antwort bezieht sich in seinem unsäglich ignoranten Geschreibsel auf ein Urteil des Bundessozialgerichts - so, so. Das können wir Flüchtlinge und Übersiedler auch:

Bundessozialgericht
Im Namen des Volkes
Urteil
in dem Rechtsstreit
Az: 5 RJ 72/95

Amtlicher Leitsatz:

1. Ein Rentenanspruch aufgrund im Gebiet der DDR zurückgelegter Versicherungszeiten besteht für Rentenbewerber, die die DDR vor dem 19.5.1990 verlassen haben, allein nach den Vorschriften des FRG.

2. Eine Zusatzinvalidenrente, die wegen Verlassens der DDR vor dem 19.5.1990 weggefallen war, lebt nicht wieder auf; ebensowenig sind die entsprechenden Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung zu erstatten.
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die mündliche Verhandlung vom 19. März 1997
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. B a l t z e r, die Richter B e n d e r und Dr. F i c h t e
sowie die ehrenamtliche Richterin D i e d r i c h und den ehrenamtlichen Richter B i s w a n g e r
für Recht erkannt.........

In dieser Klage ging es allerdings um die Anerkennung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) des Klägers, welche den Verlust durch Nichtanwendung des FRG gemindert hätte. Hier wurde vom BSG das FRG zur Demütigung des Übersiedlers benutzt, welches Zusatzversicherungen (die auch für Systemnahe angeboten wurden) ausschloß. Das BSG erkennt aber in der DDR bis zu deren Ende Gebliebenen fiktive Anwartschaften (z.B. auf die sog. Intelligenzlerrente) zu und läßt die Deutsche Rentenversicherung an diese Renten zahlen, obwohl diese dafür keine Beiträge gezahlt hatten. Die Nichtzahlung von Beiträgen war aber für das BSG einer der wesentlichen Ablehnungsgründe für Klagen von Flüchtlingen und Übersiedlern um Anwendung des FRG. In der DDR 2.0 darf das Recht offenkundig beliebig gebogen werden, das BSG handelt bei Anliegen von Flüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR mit politischer Duldung somit nach dem Grundsatz "SEMPER CONTRA QUERENTIS". Honecker, Mielke und Genossen wären hoch zufrieden....


Ergänzung vom IEDF-Vorstand:
Der anonyme Verfasser der CDU/CSU-Antwort hat das immer wieder gern zitierte BSG-NICHT-Urteil Az B 5 R 36/11 R vom 14.12.2011 wohl selbst nicht gelesen.
Gleich auf der ersten Seite steht: "Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 25. März 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen."

Der Autor sollte auch im Beschluß BSG Az 13 BJ 191/95 vom 04.07.1996 den 2. und 3. Orientierungssatz lesen.
Weiter in der Begründung zum Beschluß BSG Az 4 RA 56/95 vom 29.07.1997 unter den Punkten 1b, 2a und 2b warum der 18. Mai 1990 eine Zäsur zwischen FRG und RÜG ist.

Warum werden diese beiden Urteile immer wieder verschwiegen?


Von jeder am 05.10.2021; 18:08:01 Uhr [895 Hits]

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