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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2024/2 der stacheldraht

"Aus der Arbeit der (SED-)Opferbeauftragten" (Größe: 465 kB; Downloads bisher: 2522; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 4397; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 13016; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 17646; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 17445; Letzter Download am: 16.07.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 17824; Letzter Download am: 16.07.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 15626; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 6157; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 15501; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 20603; Letzter Download am: 16.07.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Forum Kommentare

Kommentar zu Aufruf an alle vom Rentenbetrug Betroffenen

Zitat BVerfG, hier aus der Antwort an Herrn Maron, 19.09.2013:

"(...) durch eine gesetzliche Neuregelung bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen (...)".

Diese Aussage des BVerfGs macht es notwendig, zuerst einmal die ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN zu definieren! Was ist mit "sonstigen" gemeint? Ein gewöhnlicher Umzug von Ost nach West kann es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sein.


Antwort
Der § 259a wäre dann sinnvoll, wenn festgestellt werden könnte, warum und für wen er in das SGB VI aufgenommen wurde.

Es sollte eigentlich so sein, der Deutsche Michel schlägt das Gesetzbuch auf, sucht und findet einen passenden Paragrafen. Nach dem Motto "Ein Blick in das Gesetz erspart viel Geschwätz".
Wir kennen noch immer nicht die Anspruchsvoraussetzungen. Sie sollten eigentlich im Gesetz zu finden sein, vielleicht in der Gesetzesbegründung durch Erläuterungen ergänzt. So weiß man nicht, für wen der Paragraf geschaffen wurde. Eingeordnet ist er nach dem § 259 "Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug", die es seit 1957 nicht mehr gibt.

So wird der Paragraf erstmalig von einem Richter kreativ ausgelegt, andere Gerichte übernehmen die Auslegung und irgendwann heißt es gefestigte Rechtsprechung.

Eine mögliche Auslegung. Herr A. Brummer, 1935 in Ludwigshafen geboren, begann seine berufliche Laufbahn als Lehrling bei der BASF und beendet sie auch in derselben Firma mit 65 Jahren. Wohnte am 18. Mai 1990 in Frankenthal (Pfalz).
Nun eine strikte Auslegung des §259a:
"Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18. Mai 1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten", was bei ihm zutrifft und das SGB VI für alle gilt, würde er wenig erfreut sein "für Pflichtbeitragszeiten vor dem 19. Mai 1990 anstelle der nach den §§ 256a bis 256c zu ermittelnden Werte Entgeltpunkte aufgrund der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz" zu bekommen.
Er erfüllt beide Bedingungen, bekäme er Rente nach dem FRG, würde er sich sehr bedanken. Und mit ihm Millionen andere bundesdeutsche Rentner auch.

Nun wird jeder sagen, was hat Herr Brummer mit dem Beitrittsgebiet zu schaffen, er hat doch dort kein Rentenkonto.

Was haben die Freigekauften, Geflohenen, Abgeschobenen und Ausgereisten noch mit dem Beitrittsgebiet zu schaffen?

Ihnen wurden per Verwaltungsentscheid der DDR-Behörden die DDR-Rentenanwartschaften aberkannt. Der Verwaltungsakt wurde nicht rückgängig gemacht, was auch nach BverfG-Beschluß vom 27. Februar 2007 (1 BvR 1982/01) nicht möglich ist: "Verwaltungsentscheidungen, die in der DDR ergangen sind, sind gem. Art. 19 des Einigungsvertrages auch nach dem 3. Oktober 1990 hinaus wirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn die Verwaltungsentscheidungen mit tragenden rechtsstaatlichen Grundsätzen in einer Weise unvereinbar sind, dass ihr Fortbestand in der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsordnung der Bundesrepublik nicht hingenommen werden kann.".

§ 259a beschreibt eine Ausnahme. Nur kann nach den universell geltenden Gesetzen der Logik nicht von einer Ausnahme auf eine Regel geschlossen werden. Eine Regel - Aberkennung der bundesdeutschen Rentenanwartschaften, Rückgabe der DDR-Rentenanwartschaften und Eingliederung nach Rentenüberleitungsgesetz für das Beitrittsgebiet gibt es nicht.

Einziger Hinweis dazu gibt es im Kasseler Kommentar zum § 259a, hier in einem Kommentar zum Aufruf zu finden.

Wir kennen nicht die Anspruchsvoraussetzungen.


Von jeder am 23.09.2013; 23:14:04 Uhr [3601 Hits]

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