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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1779; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10400; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14663; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14467; Letzter Download am: 29.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14856; Letzter Download am: 29.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13052; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3461; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13035; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 16265; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Beschwerde der UOKG, VOS und IEDF und den betreff. Schriftverkehr

Die gemeinsame Beschwerde der UOKG, der VOS und IEDF finden Sie hier (Größe: 1.78 MB; Downloads bisher: 1583; Letzter Download am: 29.03.2024) .

 

Die Antwort aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 30. Januar 2019 an den Petitionsausschuß unter dem Link (Größe: 5.47 MB; Downloads bisher: 434; Letzter Download am: 29.03.2024) .

 

Der von der IEDF beauftragte RA von Raumer hat diese Stellungnahme regelrecht 'zerpflückt' - Link (Größe: 667 kB; Downloads bisher: 1275; Letzter Download am: 28.03.2024) .

Anlagen zur Stellungnahme - Link (Größe: 269 kB; Downloads bisher: 618; Letzter Download am: 28.03.2024) .

 

Dieser Artikel wurde bereits 3304 mal angesehen.

2 Kommentare

Kommentar zu Beschwerde der UOKG, VOS und IEDF und den betreffenen Schriftverkeh

Kommentar von mklaus1949 am 26.11.2019; 06:52:50 Uhr

liebe freunde,

herr raumer sowie viele andere die wie wir nicht hinnehmen wollen,dass wir um unsere verbriefte frg-rente betrogen werden kämpfen gegen dieses unrecht vergebens, weil es leichter ist die wahrheit zu erfinden, als sie zu ergründen. siehe bundesverfassungsgericht, europäischer gerichtshof, bundestagspetition.

wir haben keine chance gegen dieses konstrukt.

klaus

Kommentar zu Beschwerde der UOKG, VOS und IEDF und den betreffenen Schriftverkeh

Kommentar von _IEDF-Mitglied am 29.11.2019; 16:03:45 Uhr

Rechtsanwalt von Raumer hat die Stellungnahme von Frau Dr. Brall juristisch bewertet, sie regelrecht zerrissen.
Frau Brall hatte in den Mittelpunkt ihrer Antwort die Änderung des Stichtages FRG/RÜG auf den Tag des Mauerfalls gestellt.

So eine Änderung haben wir als IEDF nie gefordert! Die Änderung des Stichtages stammt aus dem SPD-Antrag der Bundestagsdrucksache 17/5516 auf Seite 2 unter der Forderung A an die Bundesregierung "Grundlage der Regelung - Stichtag Mauerfall". Der Stichtag wurde ebenfalls von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Antrag 17/6390 gefordert.

Es gibt einen rechtsstaatlichen Stichtag, es ist der 18. Mai 1990. Ab dem 19. Mai 1990 ist eine Eingliederung nach dem alten FRG nicht mehr möglich.

Vielfach wurde an Antworten behauptet, der Stichtag 18. Mai 1990 im Gesetz zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion (WWSUG), als Zäsur zwischen FRG und RÜG sei nicht mehr gültig.

Dies wird von dem Bundesministerium für Justiz in einem Antwortschreiben vom 17. Dezember 2012 klargestellt:
Der von Ihnen genannte Artikel 23 § 1 WWSUG lautet seit dem Inkrafttreten am 30. Juni 1990 unverändert wie folgt: ...
...
Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wird eine räumliche Einschränkung beschlossen, welche am 3. Oktober 1990 in Kraft trat. Dementsprechend entfällt die Anwendung von Artikel 23 WWSUG in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie einem Teil des Landes Berlin.

Klartext, die Anwendung des genannten Artikels 23 ist weiterhin in den "alten" Bundesländer legitim.


Auch findet das BMAS, Frau Dr. Brall, es rechtsstaatlich nicht zu beanstanden, wenn den Übersiedlern ab dem Geburtsjahr 1937 die Entgeltpunkte für ihre Ost-Erwerbszeiten gelöscht und durch etwa die Hälfte nach dem RÜG ersetzt werden und die Betroffenen im Unklaren läßt. Begründet wird es mit dem RÜG.

Nur gibt es nicht einen einzigen Hinweis in den Archiven das Deutschen Bundestages und des Bundesrates in dem dies gefordert wird. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in der Ausarbeitung WD 6 - 3000-030/11 vom 29. Februar 2012 auf Seite 9 festgestellt: "Aus dem im Parlamentsarchiv vorliegenden Referentenentwurf vom 21. Februar 1991, sowie den Proto­kollen und Stellungnahmen der Sachverständigen lassen sich Aussagen zur rückwirkenden Ablösung des FRG für nicht rentennahe Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR nicht entnehmen".

Auch kann nicht auf den Artikel 14 RÜG Bezug genommen werden, weil der Bestandteil des RÜGs ist und welches ausschließlich für die Personen Geltung hat, die ihren Rentenanspruch gegenüber der DDR NICHT verloren haben.

Das BMAS und die Rentenversicherung widersetzt sich also, ohne dabei rot zu werden, ganz klar und deutlich dem Willen des Gesetzgebers. Für das Verhalten gibt es keine gesetzgeberische Legitimation, es ist illegal. Die Exekutive lässt die nötige Achtung vor unserer verfassungsmäßigen Ordnung vermissen. Sie interpretiert Gesetzesregelungen nach ihrem Gutdünken, ohne auf den Willen des Gesetzgebers zu achten.

Auch wenn das alte FRG zum 30. Juni 1990 abgeschaltet wurde, bedingt es keine Veränderung von Verwaltungsentscheide der Vergangenheit. Dazu müßte es ein Gesetz geben.
Beispiel für eine rechtsstaatliche Handlungsweise, die achtjährige Förderung des Wohneigentums nach § 10e bzw. § 10h des Einkommenssteuergesetzes (EStG) etwa galt nur für selbstgenutzte bzw. unentgeltlich überlassene Immobilien, deren Bauantrag vor dem 1. Januar 1996 gestellt wurde oder bei denen vor diesem Stichtag ein entsprechender Kaufvertrag zustande kam.
Ab dem 1. Januar 1996 galt das Eigenheimzulagengesetz. Aber die Regelung nach 10e hatte weiterhin Bestand und lief erst 2004 aus.

Und was macht ein überlasteter Sozialrichter, wenn er entscheiden soll? Er recherchiert wie Amtskollegen entschieden haben und folgt dem Trend. Dies heißt dann "gefestigte Rechtsprechung". Ein treffender Begriff wäre "gefestigte Unrechtsprechung".


Beliebt in den Antworten von Beamten des BMAS und Abgeordnete des Bundestages ist die Aussage, man wollte vermeiden, "dass es in einem wiedervereinigten Deutschland längerfristig zu einer unterschiedlichen Behandlung der im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten kommt".

Es erhalten weiterhin Entgeltpunkte nach den Tabellen 1 bis 16 des alten FRG:
- polnische Staatsbürger (100%)
- Übersiedler/Umzügler aus der ehemaligen DDR (vor dem 19.Mai 1990 Wohnsitz in der Bundesrepublik und vor dem 01.01.1937 geboren) (100%)
- Übersiedler aus der ehemaligen DDR (vor 19. Mai 1950 geboren) mit Wohnsitz am 19. Mai 1990 in einem EU-Land oder der Schweiz (100%)
- Personen, die ihren Wohnsitz in Berlin (West) hatten und bei einer Ost-Firma angestellt waren, §256a (3a) (100%)
- Entgeltpunkte aus Rehabilitierung (100%)
- Versorgungsausgleich bei gescheiterten Ehen (100%)

Dieses hehre Ziel ist nicht erreicht, indem man eine kleine Gruppe von Versicherten betrügt. Es ist auch unsinnig.


Aus der Rede Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI am 22. September 2011 im Bundestag. Er zitierte den heiligen Augustus:
"Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?"

Kommentar zu Beschwerde der UOKG, VOS und IEDF und den betreff. Schriftverkehr?

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