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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1676; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10291; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14524; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14319; Letzter Download am: 19.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14588; Letzter Download am: 19.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 12949; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3374; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 12929; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 15223; Letzter Download am: 19.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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FUP 2

 

Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 01.07.1990 mußten auch neue rentenrechtliche Lösungen für Übersiedler aus der ehemaligen DDR gefunden werden."

 

Keineswegs! Hier wird künstlich ein Zusammenhang konstruiert, der im Staatsvertrag vom 18.05.1990 nicht angelegt ist.

Im Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, Bonn, 18. Mai 1990 (Staatsvertrag) heißt es in Art. 20  (Rentenversicherung):

Die Deutsche Demokratische Republik leitet alle erforderlichen Maßnahmen ein, um ihr Rentenrecht an das auf dem Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit beruhende Rentenversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen. Dabei wird in einer Übergangszeit von fünf Jahren für die rentennahen Jahrgänge dem Grundsatz des Vertrauensschutzes Rechnung getragen.

 

Im Gesetz zum Staatsvertrag heißt es

Für rentenrechtliche Zeiten, die nach dem 18.05.1990 bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Gebiet der DDR und Berlin Ost zurückgelegt sind, ist das Fremdrentenrecht nicht mehr anzuwenden.

Für rentenrechtliche Zeiten, die bis zum 18.05.1990 bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Gebiet der DDR und Berlin Ost zurückgelegt sind, sind das Fremdrentenrecht oder andere gesetzliche Vorschriften nicht anzuwenden, wenn am 18.05.1990 ein gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes (der "Geltungsbereich dieses Gesetzes" ist der Geltungsbereich des Grundgesetzes ) vorgelegen hat.

In den Anlagen zum Gesetz zum Staatsvertrag (Anlage V) steht  es noch einmal klarer:

Leistungen nach dem Fremdrentengesetz sollen für künftige Übersiedler ausgeschlossen werden.

 

Anmerkung: Unterstreichungen und Fettdruck vom Betreiber der website.

 

Das heißt mit anderen Worten:

Abschaffung des Fremdrentenrechts für künftige Übersiedlungsfälle (nach dem Stichtag 18.05.1990). Das heißt aber eben auch: Die bislang eingliederten DDR-Übersiedler, die am Stichtag 18.05.1990 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in der alten Bundesrepublik Deutschland hatten, behalten ihre Bewertung nach den Tabellen 1 bis 16 des Fremdrentenrechts in der Fassung bis 20. Juni 1990.

 

Noch etwas ist wesentlich und wird häufig übersehen:

Entsprechend dem Text des Art.20 Staatsvertrag ist es die DDR-Seite, die Maßnahmen zu ergreifen hat. Und die DDR-Seite ist natürlich nicht legitimiert, Entscheidungen zu Belangen der ehemaligen DDR-Flüchtlinge zu treffen., die bereits zu jener Zeit Staatsbürger der Bundesrepublik waren.

Die Forderungen Art.20 Staatsvertrag haben also durchweg DDR-internen Charakter.

Siehe hierzu DDR-Staatsbürgerschaft.

 

 

 

 

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