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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1778; Letzter Download am: 28.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10396; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14659; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14464; Letzter Download am: 29.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14852; Letzter Download am: 29.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13050; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3460; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13031; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 16260; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Klage vor dem BVG

Eine Bitte an die Betroffenen hier :

Weiss jemand das Geschäftszeichen oder auch den Titel unter dem die Klage in unserer Angelegenheit beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Dieter Wohlgemuth


Antwort
Letzendlich wegen des Urteils des Hessisches LSG vom 18.01.2013 - L 5 R 144/12. Nachzulesen unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de .

Die Verfassungsbeschwerde ist mittelbar gegen § 259a I 1 Nr.1 SGB VI gerichtet.

Gerügt wird die Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art 14 I GG, Art 3 I GG (allgemeiner Gleichheitssatz) und Art. 2 I GG i.V.m Art 20 III GG (allgemeiner Vertrauensschutz).


Das Fremdrentengesetz fand bereits durch die Wiederherstellung des Rentenkontos Anwendung. Es bedarf keiner weiteren Anwendung. So wird es auch im Beschluß des Petitionsausschusses dargelegt.
Seite 33:
"Nach Auffassung des Petitionsausschusses sind diese Ziele des RÜG an mehreren Stellen durchbrochen worden, ohne die besonderen Erwerbsbiographien der DDR-Übersiedler zu beachten. Insbesondere ist unklar, aus welchen Gründen für DDR-Übersiedler nur der versicherte Verdienst für die Rentenberechnung herangezogen werden soll, während für andere Versicherte, wie oben bereits erwähnt, der tatsäch­liche Verdienst maßgeblich ist. Die Weitergeltung der Tabellenentgelte nach dem FRG hätte auch nicht die dem Ziel des RÜG entgegenstehende Anwendung unter­schiedlichen Rechts in Ost und West bedeutet, weil hier nach der Systematik des SGB Vl lediglich aus nachvollziehbaren Gründen auf eine andere Grundlage für die Ermittlung der Entgeltpunkte zurückzugreifen wäre. Letztlich sollten den Rentenansprüchen der DDR-Übersiedler nicht (mehr) im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten, sondern in die alten Bundesländern eingegliederte Erwerbsbiographien zugrunde liegen."

"Hiervon (Ergänzung: Kürzung auf 60% der Tabellenwerte) ausgenommen sind aber Berechtigte nach dem FRG, die nach Maßgabe des Abkommens vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit Ansprüche und Anwartschaften auf der Grundlage des Abkommens vom 9. Oktober 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung haben. Insoweit genießen deutschstämmige Aussiedler aus Polen Vertrauensschutz und erhalten weiterhin ihre bei der Einreise zugesagte Eingliederung in das frühere westdeutsche Rentensystem.

"Für die durch das Fremdrentenrecht in die westdeutsche Rentenversicherung einge­gliederten DDR-Übersiedler und Flüchtlinge sollte nach Auffassung des Petitions­ausschusses nichts anderes gelten. Auch sie sollten in den Bestand der Eingliederung vertrauen können. Die von den Rentenversicherungsträgern vor 1990 erteilten Feststellungsbescheide nach dem FRG enthielten zwar den Hinweis, dass über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werde. Jedoch bestand für die Petenten kein Anlass, Zweifel an der Weitergeltung der abgeschlossenen Eingliederung zu haben."

Seite 34:
"Die Anwendung des FRG geht auch deutlich aus den damaligen Publikationen, z. B. der Broschüre „Der DDR-Übersiedler und seine Rente", herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Juli 1988; dem Sondermerkblatt Rentenreformgesetz 1992 „Fremdrentengesetz“, herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und den Landesversicherungsanstalten im Januar 1990, hervor.

Die Betroffenen wurden zum Teil erst Jahre später bei der Beantragung der Altersrente durch die Rentenversicherungsträger über die neue Bewertung ihrer Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und der daraus folgenden Minderung ihrer Rente informiert."

Seite 35:
"Zusammenfassend ist festzustellen, dass entgegen der Auffassung der Petenten die Anwendung der gesetzlichen Regelungen, die auch vor der Gerichtsbarkeit Bestand haben, nicht zu beanstanden ist. Es bleibt aber offen, ob die durch das RÜG erfolgte Ablösung des FRG für Übersiedler im Sinne eines für seine Versicherten verlässlichen Rentenversicherungssystems zielführend war. Auch wird ein überschaubarer Personenkreis neben den für alle Versicherten in den letzten Jahren eingeführten Einschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung besonders getroffen. Aus den Unterlagen zur Gesetzgebung zum RÜG geht nicht hervor, ob die sich durch die Ablösung des FRG für Übersiedler ergebenden Folgen absehbar und gewollt waren. Weil sich die Anwendung der FRG-Tabellenentgelte auch ungünstig auswirken kann, müsste eine gesetzliche Neuregelung – vergleichbar der Regelung des § 309 SGB Vl – eine Neufeststellung der Renten auf Antrag vorsehen."


Von jeder am 27.09.2013; 10:08:35 Uhr [4184 Hits]

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