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IG ehem. DDR-Flüchtlinge gem. e.V.
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Aus Presse und Medien

 

2023-08-17 Hünfelder Zeitung

"Langer Kampf noch nicht zu Ende" (Größe: 295 kB; Downloads bisher: 1778; Letzter Download am: 28.03.2024)

 

2021/2 der stacheldraht

"DDR-Altübersiedler und die Rentenüberleitung -- ein Dauerärgernis" (Größe: 1.74 MB; Downloads bisher: 10394; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2020/3 der stacheldraht

"Verstörende Auskunft" (Größe: 5.28 MB; Downloads bisher: 14655; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2019 Budapester Zeitung Nr. 32 (Größe: 8.2 MB; Downloads bisher: 14463; Letzter Download am: 29.03.2024)

Seite 13 Merkels Grenzöffnung, Seiten 32/33 'Sternfahrt aus Anlaß ...'

2019 Budapester Zeitung Nr. 31 (Größe: 8.97 MB; Downloads bisher: 14849; Letzter Download am: 29.03.2024)

ab Seite 19: Interview mit einer Familie, die 1989 über Ungarn geflohen ist

 

01. November 2018: Jüdische Allgemeine

"Verdiente Rente"

 

02. April 2018 Conservo: Rentenbetrug

Gefühllose, brutale Antwort aus Merkels Kanzleramt (Größe: 103 kB; Downloads bisher: 13050; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

2017/7 der stacheldraht

Offener Leserbrief an die Bundeskanzlerin (Größe: 852 kB; Downloads bisher: 3459; Letzter Download am: 28.03.2024)

 

21. März 2017 MDR Umschau

"DDR-Flüchtlinge kämpfen für höhere Renten"

 

2017/01 der stacheldraht

"Asymmetrischer Kampf um Rente" (Größe: 2.56 MB; Downloads bisher: 13030; Letzter Download am: 28.03.2024)

 

18. Januar 2017

ARD Plusminus

Weniger Geld für ehemalige DDR-Flüchtlinge.mp4 (Größe: 56.68 MB; Downloads bisher: 16253; Letzter Download am: 29.03.2024)

 

Konservativer und liberaler Blog Conservo: Zynischer Rentenbetrug an deutschen Flüchtlingen

oder hier in JournalistenWatch.com 

 

 

Ältere Beiträge sind links unter dem Menüpunkt "Archiv Presse / Medien" abrufbar.

 

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Gesetzgebungsverfahren

Die Rentenversicherer, die als Vertreter der beklagten Versicherung bei Sozialgerichtsverfahren auftreten, berufen sich immer auf ein Gesetz, dass sie zum Handeln verpflichtet. Dabei wird der konkrete Paragraph immer seltener genannt. Da aber in den Urteilen immer der Geburtsjahrgang 1937 vorkommt, kann es nur der §259a SGB VI sein. Das Jahr 1937 kommt im gesamten SGB VI sonst nicht vor.

Die Rentenversicherer behaupten also, es gäbe ein solches Gesetz. Dann muss dieses Gesetz vom Bundestag gegeben worden sein, denn das ist der deutsche Gesetzgeber.

Dazu gibt es ein in Deutschland bewährtes Gesetzgebungsverfahren. Dieser Ausarbeitung liegt das in WIKIPEDIA dargestellte Gesetzgebungsverfahren zu Grunde.


Die Abgeordneten von heute sollten prüfen, ob ihre Abgeordnetenkollegen des 12. Bundestags zu Recht verantwortlich sind für dieses Gesetz, das Folgendes bewirken soll.

1. Veränderung der Rentenanwartschaften von bereits per FRG in die bundesdeutsche Rentenversicherung eingegliederten ehemaligen DDR-Flüchtlingen nach den Regeln des 1991 für die Bürger des Beitrittsgebietes geschaffenem RÜG.

2. Verschweigen dieser Manipulation der Rentenanwartschaften gegenüber den Betroffenen bis zum Renteneintritt.

Im Hinblick auf den allgemein üblichen Gesetzgebungsprozess sollten folgende Fragen von den Abgeordneten beantwortet werden:
1. War die oben genannte Wirkung im Gesetzentwurf der Regierung gefordert?

2. Gab es eine Stellungnahme des Bundesrates und war in dieser erkennbar, ob die angeführten Wirkungen geplant waren?

3. Kannten die Abgeordneten nachweislich die Auswirkungen des Gesetzes?

4. Kannten die Abgeordneten die Zahl der vom Gesetz direkt Betroffenen?

5. Haben die Abgeordneten Modellrechnungen durchgeführt, um die Folgen des Gesetzes zu erkennen?

6. Haben die Abgeordneten die Betroffenen oder ihre Vertreter, z.B. die Sozialverbände oder den Bund der Mitteldeutschen dazu gehört?

7. Haben die Abgeordneten Sachverständige dazu gehört?

8. Wurde von Sachverständigen geprüft, ob die Gesetzeswirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

9. Ist das Ergebnis in einer Beschlussempfehlung und einem Bericht festge-halten?

10. Ist da erkennbar, dass das Gesetz wie oben beschrieben wirken soll?

11. Hat dann der Bundesrat in Kenntnis der Wirkung diesem Gesetz zugestimmt?

12. Hat der Bundespräsident gewusst, dass mit dem Gesetz Verfassungsgrundsätze berührt werden?


Das sind allgemeine Fragen, die bei jedem Gesetzgebungsverfahren gelten. Speziell bei genannten Zielrichtung gibt es weitere Fragen, denen sich alle Abgeordneten stellen mussten, bevor sie dieses Gesetz schaffen:

1. Erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz die geplante heimliche Manipulation von häufig bereits lange vorher verbindlich festgestellten Anwartschaften = Personendaten?

2. Kann ausgeschlossen werden, dass das zu schaffende Gesetz von vornherein im Konflikt zu anderen Gesetzen oder Gesetzesvorhaben steht (z.B. zu den Regelungen des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen).

3. Passt ein solches Gesetz zu dem Datum, bei dem alle Gehaltsunterlagen der DDR vernichtet werden. Damit stünden fast alle Übersiedler ohne die Möglichkeit da, die Entstehung ihrer Rentenanwartschaften nach dem Verfahren des RÜG überprüfen und gerichtlich anfechten zu können.

4. Wird es gelingen, die gesamte sozialrechtliche Literatur einschließlich der Gesetzeskommentare dahingehend zu beeinflussen, dass die Wirkung der Verheimlichung des Gesetzes nicht gefährdet wird?



Alle Fragen erübrigen sich, wenn im Gesetzentwurf der Bundesregierung eine derartige Forderung nach einem Gesetz mit der anfangs genannten Wirkung nicht zu finden ist. Deshalb sollte als erstes dieser Gesetzentwurf geprüft werden.

Da alle genannten Kriterien zum ordentlichen Gesetzgebungsvorgang gehören ist es nicht denkbar, dass ein Gesetz existiert, dass diese Bedingungen nicht erfüllt.
Ein Gesetz, das in die Vermögenspositionen von mehreren hunderttausend Bürgern eingreift, muss sorgfältig erarbeitet werden. Das bedeutet, dass alle vorgenannten Fragen klar mit ja beantwortet und durch Dopkumente belegt werden müssen. Anders kann das Gesetz nicht entstanden sein.

Um die Abgeordneten des 12. Bundestags vor dem Verdacht zu schützen, sie hätten ein Gesetz geschaffen, das mehrfach das Grundgesetz verletzt, sollten die Abgeordneten des aktuellen Bundestags sich und ihre Kollegen dagegen verteidigen. Es geht um die Integrität des Deutschen Parlaments.

Wenn das Parlament der Meinung ist, sie seien nicht verantwortlich für dieses „Gesetz“, dann sollten sie von den Rentenversicherern verlangen, dass diese aufhören, sich auf ein Gesetz zu berufen, das nie vom Bundestag geschaffen wurde. Sie sollten klären lassen, wer die Manipulation der Vermögenspositionen veranlasst hat, mit welcher Begründung das geschah und wann es geschah.



Von LGebauer am 24.01.2013; 15:02:11 Uhr [3832 Hits] Mitglieder

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